Steuererklärung Masterstudium kein Verlustvortrag geltend gemacht in Steuererklärung

23. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mariegiesers
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung Masterstudium kein Verlustvortrag geltend gemacht in Steuererklärung

Hallo zusammen :)

Ich habe leider absolut keine Ahnung von Steuerrecht und fange gerade erst an mich damit zu beschäftigen und habe gefühlt schon die erste Hiobsbotschaft bekommen.

Ich studiere seit April 2017 im Master und war währenddessen im Auslandssemester. Jetzt werde ich zum 1. Oktober 2019 einen Job beginnen.

Für die Jahre 2017 und 2018 hat mein Vater jeweils eine Steuererklärung für mich gemacht, um die Steuer für meine Werkstudententätigkeit wiederzubekommen. Die Rückzahlung war entsprechend gering und lag unter 100€.
Er hat aber keinen Verlustvortrag für mein Studium geltend gemacht.
Verstehe ich das nun richtig, dass ich mein Studium (und Auslandsstudium von August 2018 - Januar 2019) nicht mehr steuerlich geltend machen kann? Also auch nicht mehr rückwirkend, da ich ja eine Steuererklärung abgegeben habe und somit eine (potenziell hohe) Steuerrückzahlung in den Wind geschossen habe?

Vielen Dank vorab für eure Hilfe!

Liebe Grüße
Marie

-- Editiert von Mariegiesers am 24.08.2019 00:21

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Verstehe ich das nun richtig, dass ich mein Studium (und Auslandsstudium von August 2018 - Januar 2019) nicht mehr steuerlich geltend machen kann?


Ja, das siehst Du richtig.

Zitat:
Also auch nicht mehr rückwirkend, da ich ja eine Steuererklärung abgegeben habe und somit eine (potenziell hohe) Steuerrückzahlung in den Wind geschossen habe?


Auch das ist im Prinzip richtig. Allerdings ist Voraussetzung für einen Verlustvortrag, dass die Werbungskosten aus dem Studium das Bruttoeinkommen aus der Werkstudententätigkeit übersteigt. Nur der übersteigende Betrag hätte geltend gemacht werden können.

Außerdem wirkt sich der Verlustvertrag in 2019 auch nur dann aus, wenn überhaupt Steuern angefallen wären.

Dass in der Gesamtkonstellation überhaupt eine Steuerersparnis entstanden wäre, ist daher sehr fraglich.

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#2
 Von 
Mariegiesers
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo :)
Danke für deine Rückmeldung, ich glaube ich habe es langsam ein wenig durchblickt.
Ich denke ich bin trotz meiner Unwissenheit noch einmal mit einem blauen Auge davon gekommen.

Als Werkstudent habe ich ca. 850€ monatlich verdient für 6 Monate = 5100€ Brutto. Wie hoch sind denn die maximalen Werbungskosten für das Studium? Ich denke mal der wäre damit sowieso schon abgegolten gewesen.

Dazu kommt noch, wenn ich es richtig verstanden habe, dass ich dadurch dass ich am 1.10.19 beginne zu arbeiten sowieso am Ende kaum über den 9000€ Grundfreibetrag liegen würde.
Ich verdiene ca 5000€ Brutto monatlich macht 15.000€ für die 3 Monate. Abzüglich der ganzen Pauschalen Versicherungen etc. bleibt da am Ende vllt ein zu versteuerndes Einkommen von 2.000€.
Das hätte ich mir evtl. durch einen Verlustvortrag sparen können, also habe ich vllt am Ende 250€ in den Sand gesetzt, was verschmerzbar wäre.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32909 Beiträge, 17279x hilfreich)

Wie hoch sind denn die maximalen Werbungskosten für das Studium? Es gibt da keine Obergrenze - die Frage ist, wieviel WK Sie tatsächlich hatten, insbesondere, ob das nun mehr als 5.100 Euro waren.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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