Hallo, ich bin Designerin fest Vollzeit angestellt und bin noch freiberuflich gemeldet. Ich habe bei der Steuererklärung 2018 einen Besuch von Designmesse sowie einige Design Museum Besuche als Fortbildung eingegeben. Das hat soweit in den letzten Jahren auch gut geklappt. Nun schreibt mir der Finanzamt, es wären Betriebsausgaben bei der selbsttätigen Tätigkeit und ich soll eine Einnahmeüberschussrechnung abgeben sowie eine Stellung zu der wirtschaftlichen Veranlassung durch die selbständige Tätigkeit Stellung nehmen.
Allerdings habe ich in 2018 keinen Auftrag als Selbständige angenommen, deswegen war in der Einnahmeüberschussrechnung alles auf 0. Jetzt ist die Frage, soll ich dafür "kämpfen", dass diese Kosten doch als Fortbildung anerkannt werden? Ich sehe das nämlich so: unser Büro ist in einer Kleinstadt. Wir dürfen kaum Fortbildungen machen oder zu Messen gehen. Dabei wird von uns gefordert, dass wir die neuesten Trends kennen und entsprechend gestalten. Daher sehe ich das als Fortbildung und zwar zur meiner hauptberuflichen Tätigkeit und keine "betriebliche Ausgabe".
Ich befürchte, ich werde in die Teufelsküche kommen, wenn ich jetzt das als betriebliche Ausgabe abgebe, ohne Gewinne in 2018 zu haben. Dass es dann heißt, nichts verdient - nichts zurück. Ich hatte in 2019 allerdings schon etwa 3000 Euro in der freiberuflichen Tätigkeit nebenbei verdient, Ausgaben in 2018 für die Messebesuche waren knapp 1400.
Steuererklärung Messereise Betriebsausgabe oder Fortbildungskosten?
1. Dezember 2019
Thema abonnieren
Frage vom 1. Dezember 2019 | 15:53
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung Messereise Betriebsausgabe oder Fortbildungskosten?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 1. Dezember 2019 | 16:21
Von
Status: Master (4855 Beiträge, 1173x hilfreich)
Beides ist denkbar (Werbungskosten und Betriebsausgabe)
Allerdings erscheinen mir 1.400 EUR für Eintrittsgelder und Reisekosten nicht gering. War der Aufenthalt an mehr Tagen als die Messe besucht wurde?
#2
Antwort vom 1. Dezember 2019 | 16:46
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Es waren 6 verschiede Veranstaltungen, keine von den hatte einen privaten Bezug. Und nur in einem Fall hatte ich Übernachtungen, in Airbnb. Das Hotel hätte 3 Mal so viel gekostet. Also kann man nicht wirklich behaupten, dass ich zu verschwenderisch war oder so:) Die Anreise kostete am meisten, die Pauschalen und dann die Tickets an sich.
ZitatBeides ist denkbar (Werbungskosten und Betriebsausgabe) :
Allerdings erscheinen mir 1.400 EUR für Eintrittsgelder und Reisekosten nicht gering. War der Aufenthalt an mehr Tagen als die Messe besucht wurde?
Und jetzt?
Schon
267.051
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
Top Steuerrecht Themen
-
7 Antworten