Steuererklärung - Muss man eine Wohnung in MFH die jemand selbst bewohnt steuerlich geltend machen?

5. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Diego41
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 8x hilfreich)
Steuererklärung - Muss man eine Wohnung in MFH die jemand selbst bewohnt steuerlich geltend machen?

Muss man eine Wohnung in einem MFH die jemand selbst bewohnt steuerlich geltend machen ? und wenn ja wie?
2. Frage: wenn derjenige nicht der Eigentümer sondern nur Niesbrauch hat.was dann? ich krieg die Krise bei der Steuererklärung ((-: und bitte um Hilfe




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50241 Beiträge, 17587x hilfreich)

Beide Fälle sind nicht relevant für die Steuererklärung.

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#2
 Von 
Diego41
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 8x hilfreich)

Wieso hat meine verstorbene Mutter diese dann bei den Werbungskosten geltend gemacht?: "abzüglich der eigengenutzen Wohnung von 35,83 %....hat das was mit der Abschreibung zu tun?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50241 Beiträge, 17587x hilfreich)

Möglicherweise hast Du Deine Frage unglücklich formuliert.

Die eigengenutze Wohnung ist steuerlich nicht relevant.

Das gilt auch, wenn ein Nießbraucher die Wohnung, für die er den Nießbrauch hat, selbst nutzt.

Vermietete Wohnungen können steuerlich selbstverständlich angegeben werden.

Wenn in einem MFH eine Wohnung mit einem Anteil von 35,83% selbstgenutzt ist, dann kann diese nicht steuerlich geltend gemacht werden. Daher müssen die Werbungskosten, die nicht einer Wohnung direkt zugeordnet werden können, um diesen Anteil gekürzt werden.

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