Hallo zusammen,
ich bin ganz neu in diesem Forum und hoffe, dass ich diese Frage am richtigen Ort stelle.
Letztes Jahr habe ich meine erste Steuererklärung abgeben und es kam nun eine Rückfrage bzgl. der Umzugskosten. Die Dame vom FA wollte gerne einen Nachweise, über den Grund des Umzugs und über die Kosten.
Ersteres ist kein Problem, aber zweites habe ich leider nicht mehr. Da meine angegebenen Kosten unter der Umzugspauschale liegen, dachte ich, dass hierfür keine Belege notwendig sind? Wie gehe ich nun am besten vor? Einfach antworten und sagen, dass ich leider keine Nachweise mehr habe? Kann das negative Folgen haben? Zugegeben war der Betrag etwas geschätzt, da es schon länger her ist und ich nicht mehr genau weiß was ich alles ausgegeben habe. (Auch wenn ich nicht glaube, dass ich übertrieben habe) Damals wusste ich noch nicht, dass ich die Kosten absetzen kann und habe dementsprechend auch keine Belege aufbewahrt.
Ich vermute, dass ich das Prinzip der Pauschale etwas falsch verstanden habe...
Würde mich über einen Tipp freuen.
Liebe Grüße
-- Editiert von User am 31. März 2023 23:59
-- Editiert von User am 1. April 2023 00:00
Steuererklärung Pauschalbeträge Umzugskosten
31. März 2023
Thema abonnieren
Frage vom 31. März 2023 | 23:50
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung Pauschalbeträge Umzugskosten
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#1
Antwort vom 1. April 2023 | 18:24
Von
Status: Unbeschreiblich (32824 Beiträge, 17248x hilfreich)
Sogenannte "sonstige Umzugskosten" sind als Pauschale ansetzbar. Je nach Datum des Umzugs waren das 2021 860 Euro bzw. 870 Euro - damit allein knackt man folglich die Werbungskostenpauschale nicht. Und sofern man aus dem Elternhaus auszog, ist die Pauschale sehr viel niedriger.
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