Steuererklärung - Pauschalbeträge

18. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
Nightdriver
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung - Pauschalbeträge

hallo zusammen,
ich sitze gerade noch an meiner ersten Steuererklärung und bin ein bischen ratlos. Habe auch schon länger in google gesucht, aber was passendes auf meine frage leider noch nicht gefunden :(

folgendes:
ich fahre 30 km einfache Fahrt zur Arbeitsstelle. d.h. ich komme in 90 Arbeitstage, die ich letztes Jahr hatte auf 810 euro Entfernungspauschale.

zusätzlich möchte ich jetzt noch meine anderen Werbungskosten geltend machen.
Bei Werbungskosten für Arbeitsmittel kann ich ja eine Pauschale von 410 Euro geltend machen. Wenn ich das tue, komme ich ja auf über 1000 euro gesamte Werbungskosten, was wiederrum die Werbungskostenpauschale übersteigt und ich in dem Fall die Pauschale der Arbeitsmittel belegen müsste!

Für mich macht das ja dann irgendwie keinen Sinn, ist ja ein wiederspruch in sich. Auf der einen Seite kann man eine Pauschale von 410 euro nehmen, jedoch übersteigt das dann die eine pauschale, und hebt dann sozusagen die eine auf.

Wie sieht es denn aus? habe ich einen Denkfehler oder ist es wirklich so?


Vielen Dank

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Nightdriver
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

okay, das hab ich wohl falsch gelesen. Vielen Dank!

Das heißt für mich also, wenn ich 810 euro Entfernungspauschale ansetzen würde, und darüber hinaus noch über 190 euro sonstige Werbungskosten ansetze, müsste ich für die sonstigen werbungskosten belege bringen, nicht aber für die Entfernungspauschale. Ist das richtig?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Nein, das ist falsch. Wenn Sie die 1000 Euro toppen, müssen Sie natürlich alles nachweisen. Der Nachweis der Fahrtkosten ist aber ganz simpel: Sie benennen Ihren Wohnort, Ihren Arbeitsort, die Entfernung dazwischen und die Zahl der Arbeitstage - das war es. Irgendwelche Busfahrscheine oder Tankquittungen müssen Sie nicht vorlegen.

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13685 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

und nochmal was grundsätzliches, mir ist nicht ganz klar, ob das richtig verstanden wurde: Die 1000 Euro WK-Pauschale bekommt jeder Arbeitnehmer, egal ob er WK erklärt oder nicht (selbst wenn er har keine WK hatte). Die Angabe der WK lohnt sich also erst, wenn man die 1000 Euro übertifft, darunter kann man es ganz bleiben lassen.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cologne2006
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 44x hilfreich)

Fast richtig und fast falsch !

Alle Werbungskosten werden zusammen gerechnet. Von der Summe wird dann die Pauschale von 1000 € wieder abgezogen, weil diese bereits in der Lohnsteuertabelle berücksichtigt wurden. Also nur der Betrag über 1000 € hinaus wirkt sich steuermindernd aus.

Die Werbungskostenpauschale wird immer dann angesetzt, wenn die tatsächlichen Werbungskosten niedriger sind. Du kannst aber nicht zusätzlich zur Pauschale weitere Werbungskosten geltend machen.

§ 9a Einkommensteuergesetz:
" Für Werbungskosten sind bei der Ermittlung der Einkünfte die folgenden Pauschbeträge abzuziehen, wenn nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden:

1. a) von den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit vorbehaltlich Buchstabe b: ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1 000 Euro; "

Speziell für Umzugskosten gibt es wiederum eine Pauschale, die man ansetzen kann...wenn Sie entsprechend begründet wird !

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9a.html

Zudem wäre es hier evtl. lohnenswert, wenn man nicht über den Pauschbetrag von 1000,- € kommt evtl. darüber nachzudenken den Verpflegungsmehraufwand geltend zumachen wenn man vom Wohnort bis zur Arbeitsstätte mehr als 8 Std außer Haus war !!!

Maßgebend ist die Abwesenheitsdauer von der Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte.



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-- Editiert cologne2006 am 02.06.2012 23:21

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