Steuererklärung Pendlerpauschale

2. März 2026 Thema abonnieren
 Von 
Bignulli
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung Pendlerpauschale

Hallo
Ich habe eine Frage ich bin seit Monaten bei meiner Freundin , wohne dort aber nicht ich habe meine eigene Wohnung. Meine Frage ist kann ich von meiner Freundin bis zu meiner Arbeit die Fahrtkosten angeben. Ich bin nicht hier gemeldet würde auch nicht gehen da die Geld vom Amt bekommt und wenn ich da einziehe bekommt sie nichts mehr dazu kommt sie wohnt mit ihrem dad zusammen

-- Editiert von Moderator topic am 3. März 2026 03:49

-- Thema wurde verschoben am 3. März 2026 03:49




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9780 Beiträge, 2064x hilfreich)
Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2214 Beiträge, 433x hilfreich)

Zitat (von Bignulli):
Ich habe eine Frage ich bin seit Monaten bei meiner Freundin , wohne dort aber nicht ich habe meine eigene Wohnung.
Also wohnst Du dort doch.
Zitat (von Bignulli):
. Ich bin nicht hier gemeldet würde auch nicht gehen da die Geld vom Amt bekommt und wenn ich da einziehe bekommt sie nichts mehr dazu
Sozialbetrug.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19082 Beiträge, 10292x hilfreich)

Kurzfassung:
Wenn Sie die Wohnung der Freundin in der Steuererklärung angeben, geben Sie damit automatisch mit an, dass die Wohnung der Freundin "den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers bildet und nicht nur gelegentlich aufgesucht wird" (§9(1) Nr.4 EstG)
Wenn Sie angeben, dass die Wohnung Ihrer Freundin Ihr Lebensmittelpunkt ist, wird die Freundin Ärger mit dem Sozialleistungsträger bekommen.

Also:
Pendlerpauschale ab Wohnung der Freundin funktioniert nicht, ohne die Freundin "ans Messer zu liefern".

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20141 Beiträge, 7295x hilfreich)

... und 'zu Besuch sein' geht m.W. längstens für 3 Monate.

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