Steuererklärung- Pflicht?!

25. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Kiara Reever
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung- Pflicht?!

Hallo liebe Community,

ich habe eine Frage zu folgendem Problem:

Mein Bekannter arbeitet seit ca. 4 Jahren in einer kleinen Firma. Der Chef hat insgesamt 2 Firmen.
Mein Bekannter bekommt von Firma 1 den Hauptlohn ausgezahlt und von der Firma 2 seines Chefs noch 450€ als Minijob.


Jetzt habe ich gelesen, dass eine Pflicht zur Steuererklärung für folgende Punkte besteht:
- Es bestehen parallel mit mehreren Arbeitgebern Arbeitsverhältnisse (trifft das bei 2 Firmen aber bei dem gleichen Chef zu?)
- Die steuerpflichtigen Nebeneinkünfte liegen über 410 €

Mein Bekannter hat bisher noch nie eine Steuererklärung abgegeben. Ich gab ihm den Rat damit anzufangen, weil man ja oft noch Geld wieder bekommt. Dabei ist diese Frage aufgetaucht und wir sind uns nicht sicher, ob er nicht schon längst dazu verpflichtet gewesen wäre, in den letzten Jahren eine Steuererklärung abzugeben.

Weiß jemand die rechtliche Lage?
Wenn er durch den Minijob in der 2. Firma pflichtig ist, wie sollte man vorgehen?

Danke im Voraus ;)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5302 Beiträge, 1260x hilfreich)

Eine Pflicht besteht nur aufgrund eines Minijobs nicht.

Gleichwohl kann eine Antragsveranlagung durchgeführt werden, wenn Sie der Meinung sind, eine Erstattung zu erhalten, z.B. weil die Werbungskosten über 1.000 EUR liegen.
Sollte es wider Erwarten zu einer Nachzahlung kommen, kann dieser "Antrag" zurückgenommen werden.


-- Editiert von Cybert. am 25.12.2019 14:12

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33931 Beiträge, 17624x hilfreich)

Eine Pflicht besteht nur aufgrund eines Minijobs nicht. Der Minijob ist nur leider gar keiner: https://blog.minijob-zentrale.de/2018/04/06/minijob-und-hauptjob-beim-gleichen-arbeitgeber-geht-das-nachgefragt-25/
Sollte es wider Erwarten zu einer Nachzahlung kommen, kann dieser "Antrag" zurückgenommen werden. Hier wird es zu heftigen Nachzahlungen kommen, und mit "Zurücknehmen" ist da nichts...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5302 Beiträge, 1260x hilfreich)

Vielleicht ist "der Chef" ja Gf zweier KapGes'en. :)

Sollte der Arbeitgeber jedoch ein und dieselbe Person sein, besteht eine Pflicht zur Abgabe.
Um die Ursprungsfrage noch aufgrund muemmels Ausführungen konkret zu beantworten.

-- Editiert von Cybert. am 25.12.2019 14:52

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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