Steuererklärung Pflicht

12. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
go606195-57
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung Pflicht

Hallo,
Ich stehe kurz davor mir mein Gewerbe zu eröffnen und selbstständig Geld zu verdienen.

Das Gewerbe wird hauptberuflich ausgeübt werden.

Ich habe mich viel über das Thema Steuererklärung für Selbstständige infortmiert, Anlagen durchgelesen und versucht zu verstehen und mich generell einfach versucht auf die Pflichten vorzubereiten. Es ist das erste Mal, dass ich mich mit so etwas auseinander setze und ich habe keine Person die ich privat dazu fragen könnte und ich zu Antworten von ähnlichen Fällen etwas stutzig bin hätte ich es gerne spezifisch für meinen Fall.
Es ist für mich ein sehr kompliziertes Thema und deswegen wollte ich fragen:
Muss ich überhaupt eine Steuererklärung als Selbstständige abgeben, solange ich unter dem Grundfreibetrag liege? Der beträgt dieses Jahr ca. 10300€.
Meine Selbstständigkeit würde mir anfangs ca. nur die Hälfte dessen einbringen (aber hoffentlich mehr!).

Muss ich mir bis ich diesen Betrag (vermutlich) übersteige irgendwelche Gedanken über die Steuerpflicht machen oder ist es noch freiwillig die Steuererklärung für mein Gewerbe abzugeben.

Falls ja:
Es wäre lieb wenn mir jemand eventuell eine kleine Liste geben könnte wo drin steht, zu Abgabe von welchen Anlagen etc. ich unter dem Freibetrag dann verpflichtet bin (ein Link würde mir auch helfen).

Falls noch irgendwelche Daten über mich für eine genauere Antwort benötigt werden gebe ich sie gerne.

Vielen lieben Dank!
C

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33931 Beiträge, 17624x hilfreich)

Muss ich überhaupt eine Steuererklärung als Selbstständige abgeben, solange ich unter dem Grundfreibetrag liege? Ja.
Meine Selbstständigkeit würde mir anfangs ca. nur die Hälfte dessen einbringen (aber hoffentlich mehr!). Und wovon leben Sie? Steuerlich geht es nämlich immer um das gesamte Einkommen eines Kalenderjahres, und von 5.000 Euro im Jahr kann man ja nicht leben - es scheint also noch andere Einnahmen zu geben oder einen Gatten/eine Gattin: Das ist alles wichtig für die Frage, ob man am Ende Steuern zahlt und wieviel.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
go606195-57
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Und wovon leben Sie? Steuerlich geht es nämlich immer um das gesamte Einkommen eines Kalenderjahres, und von 5.000 Euro im Jahr kann man ja nicht leben - es scheint also noch andere Einnahmen zu geben oder einen Gatten/eine Gattin: Das ist alles wichtig für die Frage, ob man am Ende Steuern zahlt und wieviel.


Ich lebe von Naturalleistungen meiner Mutter. Ich habe kein Einkommen und keinen Anspruch auf Unterhalt.

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#3
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 83x hilfreich)

Mit der Abgabe des Fragebogens zu steuerlichen Erfassung (innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln, dafür musst Du Dich bei Elster.de registrieren - das dauert ein paar Tage) teilst Du dem Finanzamt mit, dass Du den Betrieb gegründet hast. Da das Finanzamt nicht hellsehen kann und daher nicht weiß, wie hoch Dein Gewinn ist, wirst Du voraussichtlich zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert werden - daraus würde sich dann auch eine Erklärungspflicht ergeben. Ggf. ist das FA schon nur mit der Anlage EÜR zufrieden, das kannst Du dann abklären.

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#4
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2583 Beiträge, 692x hilfreich)

Zitat (von go606195-57):
Ich stehe kurz davor mir mein Gewerbe zu eröffnen
Durch die Gewerbeanmeldung bei der Stadt/Gemeinde wird der Steuerfall dem FA bekannt und eine entsprechende StNr vergeben. Auf Grund der gewerblichen Einkünfte wird dann automatisch ein Merker zur Pflichtveranlagung gesetzt. D.h., wenn keine Erklärung kommt, wird automatisch eine Erklärung angefordert!

Eine Steuererklärung muss derjenige abgeben, der durch die Steuergesetze dazu verpflichtet ist ODER von der Finanzverwaltung dazu aufgefordert wird!

Man hat dann zwei Möglichkeiten:
1. Eine Steuererklärung abzugeben!
2. Einspruch gegen die Aufforderung zur Abgabe mit Verweis auf §56 EStDV einlegen.

Unabhängig von der Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung zur ESt kommt natürlich die Abgabe der Steuererklärung zur USt und GewSt in Betracht! Diese Pflicht besteht unabhängig von einer möglicherweise fehlenden Pflicht zur Abgabe der ESt-Erklärung! Hier wird jedoch bei Kleinunternehmern im Sinne §19 UStG und bei einem Gewinn unterhalb des Freibetrages nach §11 GewStG verzichtet.

Auch wenn keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht bzw. auf eine Erklärung verzichtet wird, bestehen natürlich alle anderen steuerlichen Pflichten weiterhin! Dies insbesondere für die Pflicht eine ordnungsgemäße Gewinnermittlung zu erstellen (wie will man sonst den Nachweis führen, dass man zur Abgabe verpflichtet ist?), Aufzeichnungspflichten nach UstG und Aufbewahrungspflichten nach AO.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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