Guten Tag,
ich würde gerne wissen, ob ich den Lohnsteuerbescheid meines Pflichtpraktikums im Studium bei der Steuererklärung mit angeben muss? Auf den Betrag wurde keine Lohnsteuer gezahlt. Wenn ich Sie jetzt aber mit angebe, würde es ja so gerechnet werden, als hätte etwas bezahlt werden müssen, oder?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Sunny-90
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Steuererklärung Pflichtpraktikum Studium
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Hallo Sunny-90,
wenn sie einen Auszug einer Lohnsteuerbescheinigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten müssen Sie diese auch mit eintragen (der Arbeitgeber übermittelt dem FA auch elektronisch die Lohnsteuerbescheinigung).
Das Sie dabei keine Lohnsteuer zahlen mussten liegt vermutlich daran, dass Ihr Einkommen sehr gering ist/war. Die Angabe in der Einkommensteuererklärung erzeugt nicht zwangsläufigt Steuern die Sie nachträglich zahlen müssen.
Gruß
Nogger90
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"Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen! (BGH-Urteil von 1965)
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Es fragt sich dann nur, warum die TE dann überhaupt eine Steuererklärung macht, wenn sie unter 8.000 Euro/Jahr gelegen hat. Und liegt sie drüber, wäre es natürlich strafbare Hinterziehung, den Betrag nicht anzugeben.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
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Nachtrag: Dem anderen Beitrag der TE habe ich entnommen, daß sie im Zweitstudium ist. Das macht das schon klarer. Allerdings ist dann wieder darauf hinzuweisen, daß man für einen Verlustvortrag erstmal Verluste haben muß. Wenn man z. B. 5000 Euro in einem Jahr verdient und 3.000 Euro Ausgaben für das Studium hat, hat man keinerlei Verlust - folglich kann man sich eine Steuererklärung sparen.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Guten Tag,
erstmal vielen Dank für die Antworten.
Ich habe für das Jahr 2013 zwei Lohnsteuerbescheide bekommen. Die eine für mein Pflichtpraktikum bis Mitte Januar und die zweite für meine Tätigkeit neben dem Studium, für welche auch Lohnsteuer gezahlt wurde.
Ich werde also, wie ich es mir bereits gedacht habe, beide Lohnsteuerbescheide angeben.
Sunny-90
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Wenn Sie dazu mal ein paar Zahlen nennen könnten, könnte man auch mal eine Prognose machen, ob Sie was nachzahlen müssen oder was wiederkriegen. Relevant wären die Verdienste in beiden Jobs und die gezahlte Steuer.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
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