Steuererklärung & Rechtsform bei freiberuflicher und gewerber Tätigkeit?

1. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
crypt
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)
Steuererklärung & Rechtsform bei freiberuflicher und gewerber Tätigkeit?

Hallo,

ich sitze gerade an meiner Steuererklärung für 2018 und bin gerade etwas vor den Kopf gestoßen da mir meine Steuersoftware folgenden Hinweiß anzeigt:

Keine einheitliche Anwendung der Kleinunternehmerregelung:
Die Unternehmereigenschaft kann nur einheitlich bestehen. Eine natürliche Person kann daher nur entweder für alle Betriebe die Umsatzsteuerbefreiung nach §19 UStG in Anspruch nehmen. (...)

Ich habe bereits seit mehreren Jahren eine Nebentätigkeit als freier Grafikdesigner angemeldet (als Kleinunternehmer). Da ich hier i.d.R. keine riesigen Summen an Umsatz erziele da ich dies nur ab und an neben meiner Arbeit betreue, habe ich auf den Aufschlag der USt. in meinen an einer Hand abzählbaren Rechnungen verzichtet und habe mich für die Kleinunternehmerregelung entschieden, was auch so sonst auch nie ein Problem dargestellt hat. Nun wollte ich dieses Jahr zum Test ein neues Gewerbe für einen Onlinehandel über Amazon eröffnen, welches ich jedoch nach bereits 3 Monaten aufgrund von Komplikationen wieder abmelden musste.

Nun der Knackpunkt: Ich habe mich bei diesem Gewerbe für eine normale Besteuerung entschieden, da ich angenommen hatte dass dies sich lediglich auf mein Gewerbe bezieht da ich ja extra eine neue Steuernummer dafür erhalten hatte.

Wenn ich nun dem Hinweis in meiner Software nun richtig folge, muss ich dann nun von meinen ganzen Erlösen aus meiner Grafikdesign-Tätigkeit nun auch noch zusätzlich 19% USt. abführen, die ich zuvor in meinen Rechnungen nicht berücksichtig habe? Ich habe mit dem Grafikdesign letztes Jahr etwas mehr als 4.000€ eingenommen, mit dem Amazongewerbe nur einen reinen Verlust gemacht (ca. -450€ ). Sollte sich diese Annahme bestätigen würde sich meine Nachzahlung dieses Jahr drastisch erhöhen, und das wegen einem Gewerbe was nur Verlust gefahre hat? Sollte dies stimmen bin ich gerade ziemlich erschüttert :(

Falls dem wirklich so ist, könnte ich zumindest hier noch die 7% USt. anwenden, da sich dies auf eine kreative Leistung bezieht? Und komme ich von der USt. Regelung wieder in Kleinunternehmer-Gruppe zurück? Aktuell ist nur noch das Grafikdesigngewerbe angemeldet, das Amazon-Gewerbe längst wieder abgemeldet. Oder gibt es hier eine andere Lösung?

-- Editiert von crypt am 01.02.2019 00:13

-- Editiert von crypt am 01.02.2019 00:17

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4892 Beiträge, 1177x hilfreich)

Es gibt bei der USt nur einen Unternehmer, der die Entscheidungen einheitlich treffen kann.
Bis zur formellen Bestandskraft der USt-Jahresfestserzung können Sie wählen, ob Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Da Sie offenbar noch an der Erklärung sitzen, ist es offenbar rechtzeitig.

Zwei Möglichkeiten:
A) Sie verzichten auf Anwendung der Kleinunternehmerregelung. Müssen dann jedoch für das und vier folgende Jahre USt abführen und Erklärungen machen.
B) Sie geben die Erklärung mit den Angaben zum Kleinunternehmer (Teil B) an.
In diesem Fall wird die von Ihnen unberechtigt ausgewiesene USt nach § 14c Abs. 2 UStG geschuldet und muss in Zeile 102 eingetragen werden.
Es steht Ihnen frei, die Rechnungen zu berichtigen, falls sich der Aufwand wirtschaftlich lohnt.
Zu beachten ist, dass auch Kleinunternehmer die USt auf Provisionen von Amazon nach § 13b Abs. 5 i.V.m. Abs. 1 UStG schulden.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#3
 Von 
crypt
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja beim Gewerbe wurden ganz normal Voranmeldungen eingereicht – allerdings stets mit Einnahmen von 0, da bis zum Zeitpunkt der Abmeldung noch keine Einnahmen erzielt wurden und damit auch keine Rechnungen ausgestellt wurden, es fanden lediglich Ausgaben statt (war aber geplant gewesen Einnahmens-Rechnungen mit USt. auszustellen, und auch beim Antragsbogen für das FA wurde ja beim Gewerbe auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet?).

Die Rechnungen für die freiberuflichen Aufträge waren 4 Teilrechnungen für einen großen Auftrag, für ein Unternehmen, dort allerdings ohne USt. ausgewiesen, da das Zweit-Gewerbe in Q2 eröffnet wurde, sämtliche Rechnungen der freiberuflichen Tätigkeit allerdings aus Q1 stammen, und ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht wusste dass ich im Verlauf des Jahres ein Gewerbe eröffnen würde, und daher dies auch nicht mit eingeplant hatte.

Ich würde gerne meinen Kleinunternehmerstatus weiterhin behalten, da USt. zum aktuellen Zeitpunkt keinerlei Sinn macht, einerseits bei der geringen Höhe meiner nebenberuflichen Einnahmen und ebenfalls hinsichtlich des Verwaltungsaufwands.

Wie müsste ich in diesem Fall vorgehen? Ich lasse die Rechnungen für die selbstständige Ersttätigkeit wie gehabt ohne USt., und wechsle beim Onlinehandel-Gewerbe von Umsatzsteuerpflichtig auf Kleinunternehmer (obwohl im Antragsbogen für die Gewerbeeröffnung auf Kleinunternehmer verzichtet?), und zahle die bereits durch Ausgaben entstandene ausgelegte USt. welche ich mir bereits vom FA zurückerstatten hatte lassen im Endeffekt wieder zurück? Ist das so dann überhaupt zulässig?

-- Editiert von crypt am 01.02.2019 12:08

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#5
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4892 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat:
Ja beim Gewerbe wurden ganz normal Voranmeldungen eingereicht – allerdings stets mit Einnahmen von 0, da bis zum Zeitpunkt der Abmeldung noch keine Einnahmen erzielt wurden und damit auch keine Rechnungen ausgestellt wurden, es fanden lediglich Ausgaben statt

Vorsteuerbeträge abzuziehen hat dieselbe Wirkung als Verzicht auf die Regelung!

Zitat:
(obwohl im Antragsbogen für die Gewerbeeröffnung auf Kleinunternehmer verzichtet?),

Wie beschrieben ist die Jahressteuerklärung maßgeblich!

Zitat:
Wie müsste ich in diesem Fall vorgehen?

Wie oben unter b) beschrieben!

Zitat:
und zahle die bereits durch Ausgaben entstandene ausgelegte USt. welche ich mir bereits vom FA zurückerstatten hatte lassen im Endeffekt wieder zurück?

Ja!

Zitat:
Ist das so dann überhaupt zulässig?

Ja, sonst hätte ich es nicht geschrieben.



Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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