Guten Tag,
ich bin Master-Student im letzten Semester und ich würde gerne meine Steuererklärung der letzten Jahre (2019 und 2020) abgeben. Dazu hatte ich allerdings einige Fragen:
Anfang 2019 habe ich damit angefangen ein paar Auftritte gegen Gagen zu machen (dahinter ist keine Gewinnabsicht, da ich für diese Auftritte auch relativ hohe Ausgaben habe). Trotzdem sind das Einkünfte aus selbständiger Arbeit?
Hätte ich das vorher anmelden müssen?
Kann ich jetzt noch eine Steuererklärung machen, ob wohl ich anscheinend hätte ein Gewerbe anmelden müssen und nicht getan habe? (Vom Finanzamt selber habe ich noch nichts gehört…)
Anfang 2019 hatte ich einen Tutor Job und einen Hiwi Job, einer wurde mit Steuerklasse 6 besteuert und in Summe lag ich aber unter 450 € pro Monat, hätte ich dafür letztes Jahr schon eine Steuererklärung abgeben müssen?
Wenn ich die Erklärungen nun vollständig erledige, was würde passieren? Immerhin ist es recht wahrscheinlich, dass ich durch die vielen Ausgaben fürs Studium und die Ausführung der Auftritte (also eine Nebentätigkeit?) sich sogar ein Verlust ergibt..
Ich bin über jede Antwort sehr Dankbar!
Steuererklärung Rückwirkend abgeben, unwissend Abgabepflichtig?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



Trotzdem sind das Einkünfte aus selbständiger Arbeit? Ja, aber nicht aus einem Gewerbe, sondern anscheinend aus freiberuflicher Tätigkeit. Insofern wurde zumindest nicht gegen die Gewerbeordnung verstossen.
Kann ich jetzt noch eine Steuererklärung machen, ob wohl ich anscheinend hätte ein Gewerbe anmelden müssen und nicht getan habe? "Können" ist gut - Sie müssen.
einer wurde mit Steuerklasse 6 besteuert Noch ein Grund, warum Sie zur Steuererklärung verpflichtet waren.
Wenn ich die Erklärungen nun vollständig erledige, was würde passieren? Im worst case ergibt sich für 2019 ein ordentlicher Verspätungszuschlag. Konkret wird es wohl darauf ankommen, ob sich eine festzusetzende Steuer ergibt oder nicht (oder ein Verlust).
-- Editiert von muemmel am 14.05.2021 19:01
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Wenn ich das richtig verstanden habe ist die Steuerklärung am besten so schnell wie möglich abzugeben?
Und falls sich eine Steuer ergibt den Verspätungszuschlag zu zahlen, aber muss ich mit noch weiteren Strafen oder Konsequenzen rechnen? Oder ist das pauschal nicht zu beantworten?
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ZitatWenn ich das richtig verstanden habe ist die Steuerklärung am besten so schnell wie möglich abzugeben? :
Richtig
ZitatUnd falls sich eine Steuer ergibt den Verspätungszuschlag zu zahlen, :
Auch richtig
Zitataber muss ich mit noch weiteren Strafen oder Konsequenzen rechnen? :
Nein
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