Steuererklärung / Scheidung / gemeinsame Veranlagung ?

8. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Dachs
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung / Scheidung / gemeinsame Veranlagung ?


Bin getrennt lebend und muss jetzt die Steuererklärung für 2003 machen, meine Ex weigert sich der Zusammenveranlagung zuzustimmen. Habe ich damit gedroht sie dann in Regress (zivilrechtlich) zu nehmen, sie hat ja schließlich auch von meinem höheren Einkommen profitiert als wir noch zusammen waren

Wenn wir nicht gemeinsam Veranlagen muss ich ca. 3500 Euro nachzahlen, bei der gemeinsamen Veranlagung würden wir ca. 1000 Euro wiederbekommen.

Wie kann ich das Finanzamt dazu bringen die Rückerstattung gerecht aufzuteilen.

Danke im voraus




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-56
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 185x hilfreich)

Hatte Deine Frau in 2003 überhaupt steuerpflichtige Einkünfte?

Falls nein, kann der andere (Noch-)Ehepartner die Zusammenveranlagung ohnehin allein beantragen. Das gilt auch bei nur geringfügigen Einkünften.

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#2
 Von 
Dachs
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie war in 2003 / 8 Monate Arbeitslos u. hat auch Arbeitslosengeld (Steuerklasse III / V ) bekommen die restlichen Monate haben wir dann unsere Steuerklasse auf IV / IV geändert da sie einen gut bezahlten Job gefunden hat.

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#3
 Von 
guest123-56
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 185x hilfreich)

Grundsätzlich besteht schon ein Anspruch auf Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung. Der (im jeweiligen Jahr) besser verdient habende Ehepartner muß allerdings dem geringer verdient habenden zusichern, daß letzterer finanziell nicht schlechter gestellt sein wird als bei getrennter Veranlagung. Also ggf. Pflicht zur Ausgleichszahlung.

Die Zustimmung zur Zusammenveranlagung kann abgegeben werden, bis der ESt-Bescheid bestandskräftig ist.

Falls der (Noch-)Ehepartner dazu nicht bereit ist, würde ich das weitere Vorgehen - Klage auf Zustimmung - mit einem Steuerberater oder Anwalt absprechen. Vielleicht weiß jemand auch noch einen anderen Weg.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50147 Beiträge, 17564x hilfreich)

Sie ist verpflichtet, der gemeinsamen Veranlgung zuzustimmen.

Im Gegenzug musst Du sie so stellen, als hätte sie die getrennte Veranlagung durchgeführt.

(vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 1976 - IV ZR 104/74 - FamRZ 1977, 38 , 40)

Da das Finanzamt auf Antrag Deiner Frau trotzdem eine getrennte Veranlagung durchführt, weil das nach dem Steuerrecht möglich ist, teile dem Finanzamt bitte umgehend mit, dass Du einer solchen getrennten veranlagung widersprichst.

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#5
 Von 
Dachs
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Hilfe,
werde gleich mal beim Finanzamt vorsorglich
widersprechen.

Wie würde denn das Finanzamt die Rückerstattung aufteilen (50 /50 ??) wenn wir tatsächlich zusammen veranlagen. Muss ich da was beantragen ?

Danke

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50147 Beiträge, 17564x hilfreich)

Man kann eine Aufteilung beantragen. Vom Finanzamt würde sie 50/50 durchgeführt. Wenn sich Deine Frau darauf einlässt, würde ich dem nicht widersprechen.

Das entspricht aber nicht der Rechtsprechung.

Korrekt wäre, wenn Ihr mit einer Steuersoftware, bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater ausrechnen lassen, wie hoch die Erstattung für Deine Ex-Frau bei getrennter Veranlagung wäre. Diesen Betrag musst Du Deiner Frau erstatten. dafür kannst Du die gesamte Steuererstattung des Finanzamtes kassieren.

Bevor Du Dich jetzt freust, möchte ich Dich vorsorglich darauf hinweisen, dass die Zahlung an die Frau in vielen Fällen höher ist, als die Erstattung des Finanzamtes. Dennoch fährst Du damit deutlich besser, als bei einer getrennten Veranlagung.

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