Angenommen: Man ist 3,5 Jahre verheiratet und beide Partner arbeiten, Steuerklasse seit der Hochzeit 3 und 5 (da sich das Gehalt deutlich unterscheidet). Muss man trotzdem eine Steuererklärung machen, obwohl das Finanzamt nicht dazu aufgefordert hat? Und wenn man für 2007 eine Erklärung anfängt: Könnte rückwirkend eine Nachzahlung und Strafzahlung verhängt werden, da man 2005 und 2006 keine abgegeben hat?
Steuererklärung / Strafe?
Haben Sie sich versteuert?
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Hallo tobs79,
1. Erklärung muss (und musste) gemacht werden.
2. Nachzahlungen (+ Zinsen) hängen vom Einkommen ab, bei Klassen 3/5 ist das jedoch häufig der Fall.
3. Strafe kann vermieden werden durch Selbstanzeige (=nachträgliche Abgabe).
MfG Stefan
danke.
zu 3. müsste man dann noch für 2005 und 2006 eine erklärung abgeben?
hätte es rückwirkend auswirkungen, wenn man jetzt auf die steuerklassen 4 und 4 wechseln würde?
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danke.
zu 3. müsste man dann noch für 2005 und 2006 eine erklärung abgeben?
hätte es rückwirkend auswirkungen, wenn man jetzt auf die steuerklassen 4 und 4 wechseln würde?
Hallo tobs79,
ja man müsste noch eine Erklärung abgeben. Ich würde zur Beratung gehen (Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein).
Die Steuerklasse kann nur für das laufende Jahr (bis Ende November) gewechselt werden, rückwirkend für vergangene Jahre ist nicht möglich.
Ich hatte noch was vergessen: Ob das FA überhaupt die fehlende Erklärung bemerkt, ist nicht sicher. Nur wenn, dann ist eine Selbstanzeige nicht mehr möglich.
MfG Stefan
... also wenn man jetzt für 2006 eine erklärung abgibt oder wenn man jetzt die steuerklassen wechselt - dann würde dem FA automatisch auch alles (fehlende) aus der vergangenheit auffallen.
vielen dank schonmal für alle infos bisher!!
also wenn man jetzt für 2006 eine erklärung abgibt oder wenn man jetzt die steuerklassen wechselt - dann würde dem FA automatisch auch alles (fehlende) aus der vergangenheit auffallen.
Nicht unbedingt. Der Wechsel der Steuerklassen muss ohnehin durch die Gemeinde und nicht durch das Finanzamt vorgenommen werden. Die Abgabe der Steuererklärung führt nicht zwingend dazu, dass die Vorjahre auffallen.
Viel wahrscheinlicher ist es, dass die fehlende Steuererklärung durch die elektronische Datenübermittlung auffällt, zu der der AG seit 2004 verpflichtet ist.
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