Steuererklärung - Todesfall Lebensversicherung+ Sterbegeld.

3. April 2024 Thema abonnieren
 Von 
harald91
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)
Steuererklärung - Todesfall Lebensversicherung+ Sterbegeld.

Hallo zusammen,

zum Sachverhalt:

Mein Vater ist 04.23 verstorben,- mein Bruder und ich haben aufgrund der bestehenden Schulden das Erbe fristgerecht ausgeschlagen. Hatten jedoch Anspruch auf die Lebensversicherung, da wir im Falle des Todes als Anspruchsberechtigte genannt waren (Auszahlung 05.23) in höhe von ca 3800€ pro Person/7600€ gesamt als auch das Sterbegeld (4000€ pro Person/8000 € Gesamt, aus einer private Altersvorsorge über Arbeitgeber). Die Auszahlung des Sterbegeldes jedoch erfolgte erst 01.24, da wir erst von den rechtskräftigen Erben erfahren haben, dass dies nicht Bestandteil des Nachlasses sei und wir demnach die Anspruchsberechtigten seien.
Die Lebensversicherung haben wir damals nahezu für sämtliche Kosten der Beerdigung aufgebracht (bis auf 800€).
Ich selbst habe letztes Jahr aufgrund Arbeitslosigkeit und Studium+Minijob keinerlei Lohnsteuer gezahlt.
Ich beginne dieses Jahr eine Tätigkeit ab 05.24, bei welcher ich Vollzeit tätig bin und entsprechend erstmals (Nach dem 3 jährigen Studium mit Beendigung 09.23) wieder Lohnsteuern zahle.


Wie verhält sich das nun mit der Steuer und besagter Lebensversicherung und dem Sterbegeld? Bin ich überhaupt zu einer Steuererklärung für das Jahr 2023 verpflichtet, da ich keinerlei Lohnsteuer gezahlt habe ?
Für die Lohnsteuererklärung dieses Jahr, 2024 jedoch muss ich dann für das Sterbegeld aus der privaten Altersvorsorge (4000€) wahrscheinlich dann Steuern zahlen, korrekt ?

Vielen Dank für eure Hilfe und Bemühungen!




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50311 Beiträge, 17601x hilfreich)

Zitat (von harald91):
Wie verhält sich das nun mit der Steuer und besagter Lebensversicherung und dem Sterbegeld?

Die Auszahlung der Versicherungsleistung an einen Bezugsberechtigten unterliegt nicht der Einkommensteuer.

0x Hilfreiche Antwort

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