Steuererklärung Umzugskosten

30. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
go411201-40
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Steuererklärung Umzugskosten

Guten Tag,

meine erste Frage bezieht sich zwar nicht auf das Jahr 2014 sondern auf die Erklärung für 2015 aber das sollte hier nicht relevant sein:
- Ich bin im Dezember 2014 berufsbedingt aus den USA nach Deutschland gezogen. Die Flugtickets und sonstige Umzugskosten beliefen sich auf knapp 1500 Euro. Ich habe jedoch erst im Jahr 2015 angefangen zu arbeiten, kann ich diese Umzugskosten aus dem Jahr 2014 trotzdem für die Steuererklärung 2015 geltend machen?

- Meine Eltern liehen mir für den Umzug zudem ihr Auto. Können meine Eltern mir eine Rechnung ausstellen, die ich für die Steuererklärung 2015 (bzgl. Umzugskosten) benutzen kann? Muss auf irgendwelche Besonderheiten geachtet werden (z.B. Kilometergeld?)

Vielen Dank!

VG

Martin




6 Antworten
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#2
 Von 
go411201-40
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Okay vielen Dank! Ich habe gelesen, dass pro km 30 cent anzurechnen sind. Stimmt das? Die Einladungen zu Wohnungsbesichtigungen habe ich noch. Der Umzug erfolgte übrigens 2015 also dann müsste das ja 2015 abzuziehen sein? Nur der Flug plus Transport von Sachen von USA nach Deutschland (Elternhaus zur Zwischenlagerung) war in 2014.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34311 Beiträge, 17759x hilfreich)

"kann ich diese Umzugskosten aus dem Jahr 2014 trotzdem für die Steuererklärung 2015 geltend machen?" Da haben Sie gar keine andere Möglichkeit - deutschen Lohn haben Sie 2014 ja nicht bezogen und der US-Lohn unterliegt nur der Progression, nicht der Steuerpflicht. Folge: Sie können für 2014 einen Verlust feststellen lassen. Der wird dann in der Erklärung für 2015 mit verrechnet. Folglich haben Sie erst 2016 was davon, denn jetzt können Sie ja noch gar keine Erklärung für 2015 machen. Aber Sie können jetzt zumindest schon mal die Verlustfeststellung für 2014 in Angriff nehmen.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb411301-82
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Genau, meine Frage bezog sich auch auf das Jahr 2015 (Steuererklärung 2016).
Wenn ich jetzt eine Steuererklärung für 2014 abgebe und einen Verlust feststellen lasse, könnte ich dann nochmal in 2016 (für das Jahr 2015) andere Umzugskosten geltend machen wie z.B. Maklerprovision, Fahrten zu Besichtigungsterminen etc. oder geht der "Berufliche Wohnortwechsel/Umzug" nur einmal?

2x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49952 Beiträge, 17509x hilfreich)

Bist Du in 2015 nochmal umgezogen? Wenn ja, kommt es auch die genauen Gründe an, um beurteilen zu können, ob die Kosten abzugsfähig sind.

Wenn nein, d.h. es handelt sich um nachträgliche Kosten für den Umzug 2014, dann können diese in 2015 geltend gemacht werden.

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