Hallo,
welche Unterlagen benötigt man für die Steuererklärung? was letztes Jahr relevant bei uns war:
Kinderzuschlag für Kindergeld für Jan. 18, zzgl. Rückzahlungen
Übernahme Essenskosten Kita Jan. 18 zzgl. Rückzahlungen
Die Rückzahlungen berufen sich darauf, das Bescheide ab feb. 18 aufgehoben wurden wegen Arbeitsaufnahme.
Kindergeld für 2 Kinder
Müssen diese Sachen irgendwo erfasst werden und Bescheide mit eingereicht werden?
Dann:
Frau im Feb. 18 Arbeitslos und auch gemeldet, kein Alg1 beantragt da kein Jahr gearbeitet.
Ich versuche hier noch von der Agentur einen Nachweis zu bekommen, da keiner vorliegt.
Ist davon was relevant?
Versicherungen?
KFZ, Steuer, normale sowie Tierhapftpflicht?
Ich Ausbildung:
Berufsausbildungsbeihilfe inkl. Fahrtkosten und Betreuungskosten für Kita.
Benötigen FA den Bescheid? Kita Kosten und Fahrtkosten machen ich keine geltend, da von dort erhalten.
Dokumentation über anwesenheit habe ich auch keine 100%ige, da Berufsschule.
Lohn ist laut meinem Vater nur die Endabrechung wichtig? D.h. die benötigen nicht jeden Monat separat?
Was ist mit diesen 44 Euro Arbeitsgeberzulagen als Geschenkkarten/ Gutscheine?
Laut meinem Arbeitgeber müssen die auf keiner Lohnbescheinigung stehen und sind für Steuererklärung unrelevant? Wobei ich nicht weiß ob die einmal zulage durch "sperre" die Verfügbarkeit zählt und damit erst 2019 relevant ist.
Bei meiner Frau fehlt leider immer noch eine Korrektur Rechnung für 2018.
Mich stresst das Thema, eventuell Fehler zu machen oder was zu vergessen.
Daher nehmen wir auch einen Steuerberater, statt Lohnsteuerhilfe für das Jahr.
Was wird der Steuerberater ca. Kosten?
MFG
-- Editiert von opc555 am 17.02.2019 14:07
Steuererklärung Unterlagen Kinderzuschlag, Kindergeld usw
17. Februar 2019
Thema abonnieren
Frage vom 17. Februar 2019 | 14:05
Von
Status: Schüler (178 Beiträge, 1x hilfreich)
Steuererklärung Unterlagen Kinderzuschlag, Kindergeld usw
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#1
Antwort vom 19. Februar 2019 | 14:34
Von
Status: Unbeschreiblich (34027 Beiträge, 17662x hilfreich)
KFZ, Steuer, normale sowie Tierhapftpflicht? Sie sind gegen Steuern versichert? Dann ist ja alles bestens... Kurzum - ich weiß nicht, was Sie meinen. Die Haftpflicht kann man jedenfalls absetzen. Siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Sonderausgabe_(Steuerrecht)#Sonstige_Vorsorgeaufwendungen_(ab_2010)
Berufsausbildungsbeihilfe inkl. Fahrtkosten und Betreuungskosten für Kita. Die BAB muß nicht angegeben werden, da sie weder steuer- noch progressionspflichtig ist.
-- Editiert von muemmel am 19.02.2019 14:35
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