Hallo,
ich habe eine Frage: ich habe mehreren Jahren in Deutschland gelebt und dort als freiberufliche Übersetzer gearbeitet.
Am 01.04.2018 bin ich in ein anderes Land gezogen. Ich muss dann eine Steuererklärung für 2018 ans Finanzamt übermitteln.
Hier meine Frage: welche Rechnungen müssen in der Steuererklärung verbucht sein? Hier gilt das Rechnungsstellungsdatum, das Leistungserbringungsdatum oder das Zahlungseingangsdatum?
Mein Steuerberater hat meine Steuererklärung erledigt und sagt mir, dass man das Leistungserbringungsdatum berücksichtigen muss. Das sollte dann nur die Rechnungen für die Übersetzungen, die ich im Januar, Februar und März 2018 gemacht habe, oder? Weil er hat eine Rechnung, dessen Rechnungsstellungsdatum/Leistungserbringungsdatum in 2017 steht, und auch andere Rechnungen, dessen Leistungserbringungsdatum/Zahlungseingangsdatum nach dem 01.04.2018 steht, verbucht.
Danke für Eure Hilfe
Beste Grüße
-- Editiert von Anton1234123 am 29.03.2020 16:28
-- Editiert von Anton1234123 am 29.03.2020 16:52
Steuererklärung - Verbuchung von Rechnungen
29. März 2020
Thema abonnieren
Frage vom 29. März 2020 | 16:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung - Verbuchung von Rechnungen
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#1
Antwort vom 29. März 2020 | 17:00
Von
Status: Master (4842 Beiträge, 1171x hilfreich)
Da Sie Ihren Gewinn vermutlich durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, ist der Zahlubgseingang maßgeblich.
#2
Antwort vom 31. März 2020 | 11:59
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank!
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