Steuererklärung / Verkauf Wochenendhaus (=zu Wohnzweck genutzt anzusehen?)

5. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
pazifikgruen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung / Verkauf Wochenendhaus (=zu Wohnzweck genutzt anzusehen?)

Nach einem Jahr Eigentum eines sonst. bebauten Grundstücks (Grundsteuer wurde bezahlt!).

Es handelte sich Wochenendhaus/Massivhaus (in den 70ern erbaut) ohne Hausnr., ohne Wohnerlaubnis (lediglich als Freizeitgrundstück ausgewiesen), im Grundbuchauszug als Steinbruch bezeichnet - im Kaufvertrag als Wochenendhaus mit Gartenhäuschen und Umzäunung angegeben) haben wir mit Gewinn verkauft. Ist dies in der Steuererklärung anzugeben bzw. viel mehr WIE d.h. als bebautes Grundstück? (Ist ein Wochenendhaus mit o.g. Angaben als zu Wohnzwecken genutzt anzusehen, denn genutzt haben wir es ausschließlich)? Strom war über selbst eingebaute PHV (ebenso ein Neuerung unsererseits) vorhanden, Wasseranschluss nicht vorhanden. Danke.

Wir würden uns sehr über Antworten freuen oder Tipps wie man dies steuerlich korrekt angibt. (Gewinn ist auch reduziert, da wir Ausgaben aufgr. Handwerkerleistungen, Neuerungen hatten...)

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2065 Beiträge, 1187x hilfreich)

Im BMF-Schreiben vom 07.02.2007 heißt es:

Zitat:
Ein Wirtschaftsgut dient Wohnzwecken, wenn es dazu bestimmt und geeignet ist, Menschen auf Dauer Aufenthalt und Unterkunft zu ermöglichen. Wirtschaftsgüter, die zur vorübergehenden Beherbergung von Personen bestimmt sind (z. B. Ferienwohnungen), dienen nicht Wohnzwecken...
Demnach wäre eine Steuerfreiheit wegen Eigennutzung zu eigenen Wohnzwecken nicht gegeben.

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