Steuererklärung: Verlustausgleich, Fristen, Erstattung

11. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
SandroG
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung: Verlustausgleich, Fristen, Erstattung

Liebe Mitglieder,

folgende Situation: Derzeit sitze ich an meiner Steuererklärung für die Jahre 2011-2015 meines Studiums (vorausgegangen ist eine Ausbildung) und möchte den Verlustausgleich geltend machen. Von Januar 2017 bis April 2018 habe ich meinen ersten Job in Festanstellung nach dem Studium gehabt. Nun habe ich mehrere Fragen: 1.) Ist es richtig, dass ich das Geld erst bekomme, wenn ich einen Job begonnen habe und die Steuererklärung für das Jahr in dem ich diesen Job hatte gemacht habe?
2.) Die Frist vom 31.Mai 2018 habe ich nun leider verpasst. Aktuell befinde ich mich im Ausland und werde erst Anfang Juli wieder in der Heimat sein. Gibt es eine Möglichkeit die Frist für mich zu verlängern?
3.) Gesetz den Fall, ich habe keine Chance auf Fristverlängerung und die Fristen für meine Steuererklärung 2017 sind abgelaufen - bedeutet das dann, dass ich die Steuererklärung für 2017 erst im Jahr 2019 machen kann und dementsprechend auch dann erst im Jahr 2019 das Geld erhalte?

Ich wäre euch unheimlich dankbar für Hilfe und Antworten.

Beste Grüße
Sandro

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7 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47459 Beiträge, 16802x hilfreich)

Zitat:
1.) Ist es richtig, dass ich das Geld erst bekomme, wenn ich einen Job begonnen habe und die Steuererklärung für das Jahr in dem ich diesen Job hatte gemacht habe?


Ja und die vorherigen Steuererklärungen müssen lückenlos sein.

Wenn Du also die Steuererklärungen 2011-2015 abgibst und dann die Steuererklärung 2017, dann gibt es nichts, weil die Steuererklärung 2016 fehlt.

Zitat:
2.) Die Frist vom 31.Mai 2018 habe ich nun leider verpasst. Aktuell befinde ich mich im Ausland und werde erst Anfang Juli wieder in der Heimat sein. Gibt es eine Möglichkeit die Frist für mich zu verlängern?


Bist Du denn überhaupt zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet? Für freiwillige Steuererklärungen gilt die Frist zum 31.05. nicht. Ansonsten kann die Frist auf Antrag verlängert werden.

Zitat:
3.) Gesetz den Fall, ich habe keine Chance auf Fristverlängerung und die Fristen für meine Steuererklärung 2017 sind abgelaufen - bedeutet das dann, dass ich die Steuererklärung für 2017 erst im Jahr 2019 machen kann und dementsprechend auch dann erst im Jahr 2019 das Geld erhalte?


Du kannst die Steuererklärung jederzeit abgeben.

Hast Du während Deines Studiums gejobbt und Dir z.B. Geld in den Semesterferien verdient?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SandroG
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

"Bist Du denn überhaupt zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet? Für freiwillige Steuererklärungen gilt die Frist zum 31.05. nicht. Ansonsten kann die Frist auf Antrag verlängert werden."

- Nein, ich bin nicht verpflichtet.

"Du kannst die Steuererklärung jederzeit abgeben."

- Dann schätze ich, dass ich die Steuererklärungen von 2011- inkl. 2017 innerhalb der nächsten zwei Monate abgeben werde. Kann man einschätzen, wann ich das Geld aus der Studienzeit dann erhalte?

"Hast Du während Deines Studiums gejobbt und Dir z.B. Geld in den Semesterferien verdient?"

- Nein, gar nicht.


Vielen herzlichen Dank für deine hilfreichen Antworten!!! Das bringt mich total weiter! :)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SandroG
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir fällt gerade etwas ein: Im Jahr 2017 habe ich eine Lohnsteuerermäßigung erhalten, da ich einen lange Anfahrt zur Arbeit hatte. Ich hatte zuvor einen Freibetrag beim Finanzamt beantragt. Ich glaube somit bin ich nun doch verpflichtet eine Steuererklärung für 2017 abzugeben, oder? Falls ja - welche Art der Antragsverlängerung soll ich stellen? Ich bin mir unsicher, was ich dort als Begründung angeben soll.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47459 Beiträge, 16802x hilfreich)

Zitat:
Ich glaube somit bin ich nun doch verpflichtet eine Steuererklärung für 2017 abzugeben, oder?


Ja, dann bist Du zur Abgabe verpflichtet.

Zitat:
Falls ja - welche Art der Antragsverlängerung soll ich stellen?


Fristverlängerung für die Abgabe der Einkommensteuererklärung und dann Verlängerung bis 30.09. beantragen

Zitat:
Ich bin mir unsicher, was ich dort als Begründung angeben soll.


So wie es ist. Du bist im Ausland und daher ist es Dir gerade nicht möglich die Steuererklärung abzugeben. Das sieht das Finanzamt nicht so eng.

Und wenn Du jetzt "vergisst" die Fristverlängerung zu beantragen, dann passiert beim ersten Mal auch nichts schlimmes, wahrscheinlich gar nichts.

Zitat:
Kann man einschätzen, wann ich das Geld aus der Studienzeit dann erhalte?


Die mittlere Bearbeitungszeit ist etwa 2 Monate. Du kommst dann aber genau in die Ferienzeit hinein, so dass das auch länger dauern kann.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
SandroG
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann macht es also Sinn, wenn ich die Einkommenssteuererklärung für 2017 nun zuerst mache, richtig? Diese würde ich dann so schnell wie möglich einreichen und danach die restlichen (2011-2016) einreichen.

Dazu fällt mir noch ein, kennst Du ein gutes Online-Programm, um die Einkommenssteuererklärung zu machen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47459 Beiträge, 16802x hilfreich)

Zitat:
Dann macht es also Sinn, wenn ich die Einkommenssteuererklärung für 2017 nun zuerst mache, richtig?


Nein, warum?

Zitat:
Dazu fällt mir noch ein, kennst Du ein gutes Online-Programm, um die Einkommenssteuererklärung zu machen?


Produktwerbung mache ich hier nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
SandroG
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldige, da habe ich zu schnell geschrieben und nicht nachgedacht. Ist natürlich klar mit der Produktwerbung... Danke für deine Hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

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