Steuererklärung Verlustvortrag

24. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Gizmo_94
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung Verlustvortrag

Hallo zusammen,

kurz meine Situation:
ich habe 2018 bei einem zweimonatigem Praktikum 1000 Euro verdient. Im November habe ich dann einen Online-shop bei Etsy eröffnet und hatte erst einmal ca. 400 Euro Ausgaben, habe dann aber auch ca. 300 Euro eingenommen.

Jetzt möchte ich meine Steuererklärung machen und würde diese 400 Euro Ausgaben gerne als Verlustvortrag für 2019 geltend machen, damit ich diese dann da von der Steuer absetzen kann.
Frage: geht das? Ich habe 2018 ja keine Steuer gezahlt, aber dennoch diese 1000 Euro verdient, d.h. ich habe durch die 400 Euro ja keinen Verlust gemacht.
Kann ich es dennoch als Verlustvortrag geltend machen oder ist das Geld verloren?


Ich hoffe, ich konnte einigermaßen deutlich machen, was mein Problem ist ...


Liebe Grüße
Sarah




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50012 Beiträge, 17522x hilfreich)

Zunächst einmal hast Du mit dem Etsy-Shop nur 100€ Verlust gemacht und nicht 400€.

Bei nichtselbständiger Arbeit wird ein Werbungskostenpauschbetrag von 1.000€ abgezogen, so dass die Einkünfte aus dem Praktikum auf 0€ gehen.

Somit wäre ein Verlustvortrag von 100€ denkbar.

Grundsätzlich ist Deine Vermutung aber richtig. Hättest Du im Praktikum 1.100€ verdient, dann gäbe es keinen Verlustvortrag.

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