Hallo,
mein Mann ist Landwirt (angestellt). Im Sommer ist er länger als 8h auf dem Feld unterwegs. Gilt die Regelung für den Verpflegungsmehraufwand auch in diesem Fall?
Danke schon mal für eure Antworten
Steuererklärung - Verpflegungsmehraufwand
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
M.E. handelt es sich bei dem Feld um eine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers(= erste Tätigkeitsstätte), was dagegen spricht.
Dafür spricht dagegen eine Fahrtätigkeit, wie sie z.B. auch bei Fahrern eines Müllfahrzeugs angenommen wird, wenn er dauerhaft auf einer Zugmaschine säße.
Ihr Mandant geht also mittags nicht zum Essen auf den Hof und hat eine mobile Toilette am Feld stehen?
-- Editiert von Cybert. am 15.04.2019 12:51
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Erstmal danke für die schnelle Antwort. Er fährt morgens zu seiner Arbeitsstelle und von dort aus zu den verschiedenen Feldern mit sein Traktor. Pausen usw. macht er unterwegs.
-- Editiert von Tina28788 am 15.04.2019 13:00
Dann zählt m.E. die Abwesenheitsdauer von der Betriebsstätte.
Also kann ich das in der Steuererklärung mit angeben?
Ja. Es wird aber sicher so sein, daß das Finanzamt einen Nachweis über diese Auswärtstätigkeiten anfordert. Und auch einen Nachweis darüber, daß keine Erstattung durch den Arbeitgeber geleistet wurde.
Das sollte man sich am besten gleich vom Arbeitgeber bescheinigen lassen.
Ok. Vielen Dank für die Hilfe.
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