Steuererklärung ?

30. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Smugo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung ?

Hallo,

muss man eigentlich eine Steuererklärung machen, wenn man in einem Jahr keine Steuern gezahlt hat, bzw Einkommen hatte (auch selbständige) das unter der Steuergrenze lag ?
Also quasi ne Steuerklärung für nichts und wieder nichts ?
Danke schonmal !

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Steuererklärungspflichten bestehen unabhängig davon, ob man was zurückgezahlt bekommt. Diese wird verlangt um dein Einkommen (was Grundlage der Besteuerung ist) zu prüfen. Wenn dann dabei eine Rückzahlung rausspringt, ist das nur nen positiver Nebeneffekt.
Du machst die Erklärung also nicht für "Nichts", sondern um deinen staatsbürgerlichen Pflichten nachzukommen.

Als Selbständiger unterliegst du generell einer Abgabepflicht. Bei Angestellten kann unter Umständen auf eine Erklärung verzichtet werden (siehe §46 EStG ).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen