Guten Abend,
Ich habe mich hier angemeldet da ich eine Frage habe die mir niemand richtig beantworten kann.
Ich bin ledig und Steuerklasse 1, nicht kirchensteuerabgabeplichtig und habe keine weiteren Einkünfte außer meinen Lohn als Facharbeiter. Ich war nicht Arbeitslos oder habe Krankengeld bezogen.
Muss ich in diesem Fal eine Lohnsteuererklärung abgeben?
Mit freundlichen Grüßen
Steuererklärung abgeben oder nicht?
Ich war nicht Arbeitslos oder habe Krankengeld bezogen. Auch kein Elterngeld? Kurzarbeitergeld? Verletztengeld? Keine eingetragenen Steuerfreibeträge? Dann müssen Sie wohl keine Erklärung abgeben.
nicht kirchensteuerabgabeplichtig Auch wenn Sie es wären, müßten Sie nicht. Allerdings sollten Kirchensteuerzahler im eigenen Interesse eine Erklärung abgeben - aber sie müssen nicht.
Nein ich habe das ganze Jahr gearbeitet ohne Ausfall oder Kurzarbeit. Keine Freibeträge oder sonstiges. Im Internet findet man so allerlei Sachen die einen irritieren.
Was hat es mit dieses ca 10000€ Betrag auf sich der auf manchen Seiten steht? Irgendein Grenzbetrag?
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Was hat es mit dieses ca 10000€ Betrag auf sich der auf manchen Seiten steht? Irgendein Grenzbetrag? Keine Ahnung - warum verlinken Sie die nicht einfach? Dann kann man was dazu sagen.
Wenn auch nur die theoretische Möglichkeit einer Steuernachzahlung besteht, dann besteht auch die Pflicht, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
In Deinem Fall kommt es also in jedem Fall zu einer Steuererstattung. Die Frage ist lediglich, wie hoch die ist und ob sich sich lohnt, sich deswegen die Mühe zu machen, eine Steuererklärung auszufüllen.
Um das zu beurteilen, fehlen aber Angaben.
Bei den 1.000€ dürfte es sich um den Werbungskostenpauschbetrag handeln. Wenn man diesen Betrag überschreitet, z.B. weil der Arbeitsweg mehr als 14km beträgt, dann ergibt sich dadurch eine Steuererstattung.
Verpflichtet zur Abgabe bist Du nicht. Es kann aber sein, dass Du durch den Verzicht auf die Abgabe der Steuererklärung dem Finanzamt Geld schenkst.
Die 1000€ zu überschreiten ist eher schwierig bei mir. Habe 1 km Arbeitsweg. Kleidung wird gestellt und sonst auch nichts zum absetzen. Also auf jedenfall danke
Zitat :Wenn auch nur die theoretische Möglichkeit einer Steuernachzahlung besteht, dann besteht auch die Pflicht, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Auf Grund welcher gesetzlichen Regelung soll das denn sein!!
Bei einer "echten" Antragsveranlagung nach §46 Abs.1 Nr.8 EStG kann der Antrag zurückgenommen werden, solange eine Änderung nach AO möglich ist (im Normalfall also im Rahmen der EInspruchsfrist)!
taxpert
Zitat:Auf Grund welcher gesetzlichen Regelung soll das denn sein!!
Eine konkrete gesetzliche Regelung gibt es dazu nicht. Aber aufgrund welcher Umstände kann es denn zu einer Nachzahlung kommen, obwohl keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht?
Aber selbst, wenn es so einen Fall gäbe, so kann man schließlich den Antrag innerhalb der Einspruchsfrist zurücknehmen, wie Du selbst schreibst. Das Risiko einer Nachzahlung geht man daher in keinem Fall ein.
Immer dann, wenn der ArbG bei der Berechnung der LSt von pauschalierten Werten ausgehen kann, die tatsächlichen Kosten aber niedriger sind. "Klassisches" Beispiel war immer die Vorsorgepauschale bei nicht Sozialversicherungspflichtigen ArbN.Zitat :Aber aufgrund welcher Umstände kann es denn zu einer Nachzahlung kommen, obwohl keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht?
taxpert
Zitat:"Klassisches" Beispiel war immer die Vorsorgepauschale bei nicht Sozialversicherungspflichtigen ArbN.
Betonung liegt auf "war". Welcher Fall gilt denn aktuell noch?
Und jetzt?
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