Hallo, ich bin seit 2021 Rentnerin und war Justizbeschäftigte. 2018 schloss ich mich einer Musterklage an, weil ich auch der Meinung war, dass ich zu niedrig eingestuft war. Der Klage ist entsprochen worden und ich habe diesen Monat 11.800 € Nachzahlung erhalten, von der die normalen Abgaben/Steuern abgehalten wurden. Als Rentnerin bin ich ja einkommensteuerpflichtig und muss ca. 600 € jährlich ans Finanzamt überweisen. Was ist mit der Gehaltsnachzahlung für 3 zurückliegende Jahre? Das LBV teilte dem Finanzamt diese zusätzliche Einnahme bereits mit. Muss ich dafür zusammen mit der Rente nochmals versteuern und was bleibt mir dann noch ca. von den 11.800 €?
Vielen Dank
Steuererklärung als Rentner
16. November 2023
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Frage vom 16. November 2023 | 22:21
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 3x hilfreich)
Steuererklärung als Rentner
#1
Antwort vom 17. November 2023 | 08:35
Von
Status: Schüler (481 Beiträge, 50x hilfreich)
Sie müssen doch sowie eine Steuererklärung machen und da gehört die Nachzahlung auch rein.
#2
Antwort vom 17. November 2023 | 09:24
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 3x hilfreich)
Das ist mir klar, aber meine Kollegen, die noch keine Rentner sind, sind nicht einkommensteuerpflichtig und können alles behalten.
Und wenn ich das Geld monatlich, wie einen steuerfreien Minijob ausgezahlt bekommen hätte (ist ja tatsächlich für 36 Monate und nicht mein Verschulden), müsste ich auch nichts abgeben.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 17. November 2023 | 10:16
Von
Status: Lehrling (1649 Beiträge, 287x hilfreich)
Zitat :aber meine Kollegen, die noch keine Rentner sind, sind nicht einkommensteuerpflichtig und können alles behalten.
Das würde mich doch sehr wundern. Warum sollten die Kollegen nicht Einkommensteuerpflichtig sein?
Oder meinten sie Veranlagungspflichtig?
#4
Antwort vom 17. November 2023 | 12:02
Von
Status: Master (4337 Beiträge, 715x hilfreich)
Zitat :sind nicht einkommensteuerpflichtig und können alles behalten.
Da wird dann sicher die Lohnsteuer, Renten/Pflegeversicherung abgezogen.
#5
Antwort vom 17. November 2023 | 13:37
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 3x hilfreich)
Letzteres wurde bei mir ja auch schon abgezogen. Ich weiß nicht, wie es heißt, wenn man gerade so viel bzw. wenig verdient, dass man als Arbeitnehmer von der Einkommenssteuer befreit wird. Ich musste vor der Rente keine machen.
HG
#6
Antwort vom 17. November 2023 | 14:08
Von
Status: Student (2279 Beiträge, 1265x hilfreich)
Niedriglohn?! Arbeitnehmer werden nicht von der Einkommensteuer befreit, manche verdienen nur so wenig, dass die steuerlichen Freibeträge nicht überschritten werden. Dann wird auch keine Lohnsteuer abgezogen.Zitat :Ich weiß nicht, wie es heißt, wenn man gerade so viel bzw. wenig verdient, dass man als Arbeitnehmer von der Einkommenssteuer befreit wird.
Vermutlich zahlen Sie wegen der geringeren Progression jetzt sogar weniger Steuer, als wenn Sie die 11.800 € während der aktiven Tätigkeit bekommen hätten.
-- Editiert von User am 17. November 2023 14:10
#7
Antwort vom 18. November 2023 | 14:14
Von
Status: Unbeschreiblich (50022 Beiträge, 17525x hilfreich)
Zitat :Ich weiß nicht, wie es heißt, wenn man gerade so viel bzw. wenig verdient, dass man als Arbeitnehmer von der Einkommenssteuer befreit wird.
Das es für die Abgabepflicht bei der Einkommensteuer nicht auf die Höhe des Einkommens ankommt, gibt es dafür keine Benennung.
Ob bei einem normalen Arbeitnehmer eine Pflichtveranlagung vorliegt, hängt von verschiedenen Dingen ab, aber nicht von der Höhe seines Gehaltes.
Zitat :Letzteres wurde bei mir ja auch schon abgezogen.
Der Abzug wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigt.
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