Steuererklärung als Rentner

16. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
taorminna
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 3x hilfreich)
Steuererklärung als Rentner

Hallo, ich bin seit 2021 Rentnerin und war Justizbeschäftigte. 2018 schloss ich mich einer Musterklage an, weil ich auch der Meinung war, dass ich zu niedrig eingestuft war. Der Klage ist entsprochen worden und ich habe diesen Monat 11.800 € Nachzahlung erhalten, von der die normalen Abgaben/Steuern abgehalten wurden. Als Rentnerin bin ich ja einkommensteuerpflichtig und muss ca. 600 € jährlich ans Finanzamt überweisen. Was ist mit der Gehaltsnachzahlung für 3 zurückliegende Jahre? Das LBV teilte dem Finanzamt diese zusätzliche Einnahme bereits mit. Muss ich dafür zusammen mit der Rente nochmals versteuern und was bleibt mir dann noch ca. von den 11.800 €?
Vielen Dank

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 48x hilfreich)

Sie müssen doch sowie eine Steuererklärung machen und da gehört die Nachzahlung auch rein.

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#2
 Von 
taorminna
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 3x hilfreich)

Das ist mir klar, aber meine Kollegen, die noch keine Rentner sind, sind nicht einkommensteuerpflichtig und können alles behalten.
Und wenn ich das Geld monatlich, wie einen steuerfreien Minijob ausgezahlt bekommen hätte (ist ja tatsächlich für 36 Monate und nicht mein Verschulden), müsste ich auch nichts abgeben.

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#3
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1402 Beiträge, 234x hilfreich)

Zitat (von taorminna):
aber meine Kollegen, die noch keine Rentner sind, sind nicht einkommensteuerpflichtig und können alles behalten.

Das würde mich doch sehr wundern. Warum sollten die Kollegen nicht Einkommensteuerpflichtig sein?
Oder meinten sie Veranlagungspflichtig?

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#4
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3847 Beiträge, 623x hilfreich)

Zitat (von taorminna):
sind nicht einkommensteuerpflichtig und können alles behalten.

Da wird dann sicher die Lohnsteuer, Renten/Pflegeversicherung abgezogen.

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#5
 Von 
taorminna
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 3x hilfreich)

Letzteres wurde bei mir ja auch schon abgezogen. Ich weiß nicht, wie es heißt, wenn man gerade so viel bzw. wenig verdient, dass man als Arbeitnehmer von der Einkommenssteuer befreit wird. Ich musste vor der Rente keine machen.
HG

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#6
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2146 Beiträge, 1221x hilfreich)

Zitat (von taorminna):
Ich weiß nicht, wie es heißt, wenn man gerade so viel bzw. wenig verdient, dass man als Arbeitnehmer von der Einkommenssteuer befreit wird.
Niedriglohn?! Arbeitnehmer werden nicht von der Einkommensteuer befreit, manche verdienen nur so wenig, dass die steuerlichen Freibeträge nicht überschritten werden. Dann wird auch keine Lohnsteuer abgezogen.
Vermutlich zahlen Sie wegen der geringeren Progression jetzt sogar weniger Steuer, als wenn Sie die 11.800 € während der aktiven Tätigkeit bekommen hätten.

-- Editiert von User am 17. November 2023 14:10

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48625 Beiträge, 17142x hilfreich)

Zitat (von taorminna):
Ich weiß nicht, wie es heißt, wenn man gerade so viel bzw. wenig verdient, dass man als Arbeitnehmer von der Einkommenssteuer befreit wird.


Das es für die Abgabepflicht bei der Einkommensteuer nicht auf die Höhe des Einkommens ankommt, gibt es dafür keine Benennung.

Ob bei einem normalen Arbeitnehmer eine Pflichtveranlagung vorliegt, hängt von verschiedenen Dingen ab, aber nicht von der Höhe seines Gehaltes.

Zitat (von taorminna):
Letzteres wurde bei mir ja auch schon abgezogen.


Der Abzug wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigt.

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