Hallo,
ich habe mich hier angemeldet, in der Hoffnung, dass mir vielleicht jemand helfen kann.
Kurz zu mir: ich besuche seit März ein Masterstudium, bin 23 Jahre alt. Das Masterstudium habe ich direkt im Anschluss an den Bachelor gemacht - studiere also seit Oktober 2013 ununterbrochen.
Jetzt beschäftigt mich die Frage, ob ich rückwirkend noch Steuererklärungen ab 2013 abgeben soll zwecks eines möglichen Verlustvortrages, den ich mitnehmen könnte.
Die letzten Jahre sahen wie folgt aus:
WS 13/14: 450€ Job SS 14: 450 Job WS 14/15: 450€ Job
Es handelte sich immer um den gleichen Arbeitgeber, verdient habe ich jedoch max. 350-400€; Lohnsteuer wurde pauschal vom AG bezahlt
SS15, von März bis Juli: Pflichtpraktikum; verdient habe ich 500€ (brutto entsprach netto, habe keine Lohnsteuer oder Sozialabgaben gezahlt, falls relevant)
WS 15/16: ab Oktober dann Werkstudent im Verkauf im Einzelhandel bis April 2016 (etwa 500€, abgezogen wurde mir nur die Rentenversicherung, Krankenkasse lief noch über die Eltern)
SS16: weiterhin Werkstudent bis April; dann ab Mitte Juni Werkstudent bei einem größeren Unternehmen, Verdienst im Durschnitt 700-800€ brutto (keine Lohnsteuer abgezogen bekommen, studentische Krankenkassenversicherung & Rentenversicherung bezahlt)
WS 16/17: analog zum Sommersemester 2016 (nur einmal aufgrund der vorlesungsfreien Zeit etwa 10€ Lohnsteuer abgezogen bekommen)
Jetzt beginnt das Masterstudium:
SS 17: weiterhin Werkstudent bis Mai in oben genanntem Unternehmen; dann ohne Zwischenpause in ein anderes Unternehmen gewechselt, ebenfalls als Werkstudent (jetzt rund 1150€ brutto; Lohnsteuer und Kirchensteuer + studentische Krankenversicherung)
Dass ich für das Masterstudium, da Zweitausbildung, eine Erklärung machen sollte und werde, ist mir klar. Da sehe ich auch gute Chancen, die gezahlte Lohnsteuer wieder zurückzubekommen.
Wie verhält sich das nun für das bereits abgeschlossene Bachelorstudium? Belege habe ich leider kaum mehr, abgesehen von Bahntickets und Studienbeiträgen. Angeben kann ich also höchstens Pauschalen. Zumal der Bachelor als Erstausbildung galt und ich meine Studikosten nur als Sonderausgaben geltend machen kann.
Ist es für mich überhaupt sinnvoll noch Steuererklärungen für den Bachelor zu machen? Mir ist das mit dem Verlustvortrag nicht so ganz klar. Wahrscheinlich würde dieser dann schon während des Masters einfach "verpuffen" und nicht mal voll ausgenutzt werden können? Bzw. nehmen das Pflichtpraktikum und die Werkstudententätigkeiten den Verlustvortrag sowieso von Vornherein weg, da ich mehr verdient habe?
Es wäre wirklich toll, wenn mir jemand einen Rat geben könnte, wie ich hier verfahren soll/kann und vielleicht jemand weiß, ob sich aus dem Geschilderten überhaupt ein Verlustvortrag für den Berufseinstieg ergeben könnte.
Vielen lieben Dank für jede Hilfe!
Julia