Steuererklärung als Student - Sonderfall

2. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Mara1990
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung als Student - Sonderfall

Hallo zusammen,

Ich habe ein kleines Problem. Normalerweise erstelle ich meine Steuererklärung ohne Probleme selber. Für 2017 stehe ich jedoch vor folgendem Problem:

In den Jahren 2009-2012 habe ich ein Studium (Bachelor) absolviert (Erststudium). Von Januar bis einschließlich September 2017 war ich Arbeitnehmer mit einem Verdienst von 3780€ Brutto. Ab Oktober habe ich ein Vollzeitstudium begonnen. Ab dem 15.10. bis über das Jahr hinaus war ich Werkstudentin (hier habe ich auch geringe Steuern gezahlt). Für mein Studium musste ich mir einen Laptop und Drucker kaufen (über 1000€). Beides wird finanziert (jedoch über meine Mutter, da ich selber wahrscheinlich keine Finanzierung bekommen hätte). Die monatlichen Raten gebe ich meiner Mutter in bar. Ich wohne zu Hause bei meinen Eltern, habe zwei eigene Zimmer (Schlafzimmer und Arbeitszimmer). Jetzt zu meinen Fragen:

1. Gilt mein zweites Studium (Bachelor of Education) als Zweitstudium, also demnach als Fort bzw Weiterbildung?

2. kann ich den Laptop und Drucker über drei jahre abschreiben (eventuell Probleme, da nicht direkt über mich finanziert?)

3. kann ich für die Fahrten von meinem Wohnsitz zum Bahnhof Reisekosten absetzen?

4. Da ich aufgrund von Veranstaltungen in der Uni auch mal bei einer Freundin am Unistandort übernachtet habe, kann ich Übernachtungspauschalen absetzen?

5. Da ich kein Bafög erhalte (aufgrund zweitem Studium nicht berechtigt) finanziere ich mir meinen Lebensunterhalt durch den KFW Kredit. Kann ich die Zinsen auch absetzen? Und muss ich den Kredit irgendwo angeben?

Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann, leider ist es echt etwas kompliziert bei dieser Steuer ;(

Schon einmal vielen lieben Dank

-- Editiert von Mara1990 am 02.07.2018 08:31

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47478 Beiträge, 16805x hilfreich)

zu 1.: Ja
zu 2.: Sollte trotzdem gehen, muss man nur gut erläutern.
zu 3.: Verstehe ich nicht. Es gilt für Fahrten zur Uni die Entfernungspauschale.
zu 4.: nein
zu 5.: Die Zinsen kannst Du absetzen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.763 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen