Steuererklärung bei Abfindung

1. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
active_a
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung bei Abfindung

Hallo zusammen,

ich mache gerade meine Steuererklärung und bin etwas verunsichert. Ich habe für das entsprechende Jahr eine Abfindung nach Aufhebungsvertrag erhalten und lese, dass es bei Abfindungen oft zu hohen Steuernachzahlungen kommt.
Meine Steuersoftware rechnet mir jedoch eine ordentliche Rückerstattung aus, kann das sein? Oder mache ich etwas grundsätzlich falsch?
Hier die groben Eckdaten:

Ehepaar zusammenveranlagt, 1 Kind.
Ehemann:
- Steuerklasse 3
- Januar bis Juni bei Arbeitgeber 1 gearabeitet.
- 50000 € brutto, 10500 € Einkommenssteuer
- Juni bis Juli (steht so auf der Lohnsteuerbescheinigung), Abfindung von Arbeitgeber 1 mit Steuerklasse 6 besteuert
- 115000 € brutto, 51000€ Einkommenssteuer
- Juli bis Dezember bei Arbeitgeber 2 gearbeitet.
- 47000€ brutto, 9000€ Einkommenssteuer

Ehefrau:
- Steuerklasse 5
- Gesamtes Jahr in Elternzeit (also keine Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis)
- Rund 8000€ Entgeltersatzleistungen (Elterngeld)

Davon abgesehen, gibt es nichts steuerlich relevantes. (also keine sonstigen Einkünfte und keine nennenswerten Werbungskosten).

Kann das hinkommen, dass hier eine größere Rückerstattung rauskommt (niedriger bis mittlerer vierstelliger Betrag) ?

Oder wird das tendenziell eine Steuernachzahlung?

Ändern kann ich daran wohl eh nichts, will aber gerne grob wissen was mich erwartet :)

Vielen Dank im Voraus!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17268x hilfreich)

Meine Steuersoftware rechnet mir jedoch eine ordentliche Rückerstattung aus, kann das sein? Na sicher - der AG hat die ja nicht nur in Klasse 6 versteuert, er hat auch die Fünftelregelung nicht angewandt: Das macht dann nämlich erst das Finanzamt. Und da kann natürliche eine ordentliche Erstattung herauskommen... Und die Nicht-Arbeit der Gattin hat da auch einen Anteil dran.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat:
und lese, dass es bei Abfindungen oft zu hohen Steuernachzahlungen kommt.


Das kann passieren, aber es gibt auch den umgekehrten Fall.

Zitat:
Kann das hinkommen, dass hier eine größere Rückerstattung rauskommt


Ja

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