Steuererklärung bei geänderter Lohnsteuerklasse

9. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
krisztak
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung bei geänderter Lohnsteuerklasse

Hallo,
wie soll man die Lohnsteuererklärung in dem folgenden Fall einreichen:
Ich war Jan.-Febr. 2008 Student
Ab März-Aug. war Festangestellte auf die Lohnsteuerklasse 1, ab Sept. auf Lohnsteuerklasse 3. (wg.Heirat).
Mein Mann ist Student (Lohnsteuerklasse 5)
Kann ich für die Zeit, als ich Studentin war von der steuerfreien Betrag für Studenten etwas in Anspruch nehmen?
Sollen wir zusammen die Lohnsteuererklärung einreichen?

vielen Dank für die Hilfe,
Grüsse,
Krisztak




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14928 Beiträge, 4573x hilfreich)

Hallo,

die Einkommensteuer ist immer jährlich. Also einfach das Jahreseinkommen angeben (die 10 Monate verteilen sich dann theoretisch auf 12 Monate=niedrigerer Steuersatz). Die Steuerklassen regeln nur die Vorauszahlung (Lohnsteuerabzug des Arbeitgebers).

>Sollen wir zusammen die Lohnsteuererklärung einreichen?
Unbedingt, sonst gehen die Freibeträge deines Mannes verloren. Du wirst in etwa so gestellt, als ob du das ganze Jahr in Klasse 3 warst.

MfG Stefan

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50117 Beiträge, 17559x hilfreich)

Wenn Dein Mann keine eigenen Einkünfte in Steuerklasse 5 hatte, dann ist die gemeinsame Steuererklärung erheblich günstiger als die getrennte Steuererklärung. Die getrennte Veranlagung ist nur in seltenen Ausnahmefällen für Verehiratete günstiger als die gemeinsame Veranlagung.

Spezielle steuerfreie Beträge für Studenten gibt es nicht. Aber der Umstand, dass Du nur in 10 von 12 Monaten ein Einkommen hattest, führt für sich alleine genommen bereits zu einer Steuererstattung.

Studienkosten, die in 2008 für Dich noch angefallen sind, kannst Du bis zu einer Höhe von 4.000€ geltend machen. Das gilt auch für Studienkosten, die für Deinen Mann angefallen sind.

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#3
 Von 
krisztak
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

leider ist die Sache komplizierter. Mein Mann hat auch Einkünfte als Werkstudent und ich habe Jan-Febr.auch als Werkstudent Geld verdient.
Grüsse,
Krisztina

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50117 Beiträge, 17559x hilfreich)

Es kommt nur in seltenen Fällen vor, dass die getrennte Veranlagung günstiger ist als die gemeinsame Veranlagung. Wenn Du ganz sicher gehen willst, dann musst Du eine Vergleichsrechnung machen.

Die gängigen Steuersoftwarepakete führen so eine Vergleichsrechnung automatisch durch. Bei Euch liegen aber auf den ersten Blick auch unter Berücksichtigung der nachgeschobenen Zusatzinformationen keine Umstände vor, die dazu führen, dass die getrennte Veranlagung günstiger ist.

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#5
 Von 
krisztak
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Tao,

Danke für die Antwort. Ich werde auf jeden Fall zusammen mit meinem Mann die Erklärung machen.
Bisher habe ich nur manuell die Erklärung ausgefüllt. Gibt es im Software die Möglichkeit die unterschiedlichen Lohnsteuerklassen für 1 Person einzugeben? Auf Papier nämlich nich, weil es da nur 1 Rubrik für die Lohnsteuerklasse gibt. Welche soll ich dann eintragen? Die 1 (jan-aug) oder die 3 (ab sept)?
Welches Software würdest Du empfehlen? Steuersparerklärung 2008?

Eine weitere Frage hätte ich noch. Wir arbeiten bei der selben Firma, die 29 km vom Wohnort entfernt ist. Können wir beide die km-Pauschale geltend machen?

Nochmal vielen Dank und viele Grüsse,
Krisztina

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50117 Beiträge, 17559x hilfreich)

Es ist die letzte gültige Steuerklasse in die Steuererklärung einzutragen.

In Testberichten belegt die Steuersparerlärung imer eine der vorderen Plätze und ist daher zu empfehlen. Für die Steuererklärung 2008 wird jedoch die Version 2009 benötigt.

Ihr könnt beide die Entfernungspauschale geltend machen, auch wenn Ihr gemeinsam zur Arbeit fahrt. Es darf allerdings nur einer angeben, mit dem eigenen PKW gefahren zu sein. Das hat bei 29km jedoch keine steuerlichen Auswirkungen.

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