Steuererklärung bei getrennt leben

15. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Ma.Lau
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)
Steuererklärung bei getrennt leben

Mein Mann ist seit mindestens zwei Jahren in einem anderen Bundesland zur Umschulung und kam sehr selten nach Hause. Im letzten Jahr haben wir uns geeinigt uns zu trennen und gaben beim Einwohnermeldeamt als Trennungszeitpunkt den 01.01.2004 an. Er ist jedoch erst Monate später in eine andere Wohnung gezogen und auch das gemeinsame Konto, auf dass 2004 noch immer beide "Löhne" eingingen und für die gemeinsame Wohnung Miete usw. bezahlt wurde, wurde erst später aufgelöst.
Wir wollten für 2004 noch eine gemeinsame Steuererklärung machen. Nun schreibt das Finanzamt dass das nicht möglich ist, wenn wir 2004 nicht mindestens einen Tag zusammen gelebt haben. Ansonsten müssen wir glaubhaft nachweisen, dass noch gemeinsame Aktivitäten (siehe Konto) vorhanden waren. Wenn ich jetzt dies nachweise (weiß leider nicht was das FA anerkennt), kann das dann Auswirkungen auf das Trennungsjahr haben oder kann man das als Versöhnungsversuch deklarieren ? Wir wollen in diesem Jahr die Scheidung einreichen.
Wer kann mir einen Tip geben, wie ich dem FA etwas nachweisen kann ohne gegen Scheidungs- oder Trennungsgrundlagen zu verstoßen.

-----------------
"Marion"

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47486 Beiträge, 16806x hilfreich)

Die Angabe, dass Ihr Euch am 01.01.2004 getrennt habt, war natürlich recht ungeschickt.

Wenn Eure trennung tatsächlich am 01.01.2004 erfolgt ist, dann habt ihr m.E. einen Anspruch auf die gemeinsame Veranlagung.

In § 26 heißt es bei denen diese Voraussetzungen zu Beginn des Veranlagungszeitraums vorgelegen haben .

Wenn Ihr Euch also nicht schon am 31.12.2003 getrennt habt, sondern erst am 01.01.2004 im Laufe des Tages, dann sollten die Voraussetzungen für die gemeinsame Veranlagung vorliegen. Es sollte m.E. reichen, dass Ihr dem Finanzbeamten klar macht, dass Ihr Euch am 01.01. getrennt habt und die Angaben nicht so zu verstehen waren, dass der 01.01. der erste Tag war, an dem Ihr bereits 24h getrennt gelebt habt, d.h. die Trennung am 31.12. erfolgt ist.

Von "mindestens einem Tag nicht getrennt leben" steht im EStG nichts.

Ansonsten reicht die gemeinsame und übereinstimmende Angabe, dass ein Versöhnungsversuch erfolgt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
love-my-children
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

läßt denn ein Versöhnungsversuch das Trennungsjahr immer wieder neu beginnen ?

-Michael_

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pedro53
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 3x hilfreich)

Hätte hier auch gern eine Frage.

2005 im Oktober geschieden.
Versöhnugsversuch im Jahr 2005 gescheitert.
Gemeinsame Einkommenssteuererklärung 2005 vom FA nicht anerkannt.
Welche Rechte habe ich?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47486 Beiträge, 16806x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.828 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen