Steuererklärung belege frist verpasst

19. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
wasnun123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung belege frist verpasst

hallo,
hatte meine steuererklärung innerhalb der frist abgegeben und vor einigen wochen hatte ich einen brief vom finanzamt erhalten, soll jetzt die belege nachreichen.
leider habe ich die frist dafür verpasst, um die belege nachzureichen. Muss ich dann mit einer säumnisgebühr rechnen?

Oder kann ich einfach sagen dass ich hilfe vom einen steuerberater bzw verein in anspruch nehmen
will damit ich bis februar eine neue frist habe?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 736x hilfreich)

Die Steuererklärung wurde innerhalb der Frist abgegeben, also kann auch kein Verspätungszuschlag festgesetzt werden.
Gib jetzt einfach zügig die Belege ab, sonst wird der Bescheid voraussichtlich ohne diese Ausgaben erlassen.
Dann musst Du Einspruch einlegen. Unnötige Arbeit für beide Seiten!

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Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#3
 Von 
wasnun123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

bescheid ist doch das schreiben wo steht wieviel steuer ich zahlen muss oder?
sowas habe ich noch nicht erhalten nur ein schreiben dass ich paar belege einreichen soll.
wäre eine verspätung von ca. 2 wochen noch akzeptabel bzw. ab wann wird der bescheid ohne diese ausgabe erlassen?



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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
wäre eine verspätung von ca. 2 wochen noch akzeptabel bzw. ab wann wird der bescheid ohne diese ausgabe erlassen?
Das kann man pauschal absolut nicht sagen, hängt von der Auslastung deines Finanzamtes bzw. des konkreten Sachbearbeiters ab (der kann auch mal Urlaub haben oder krank sein).

Du hast aber schon richtig erkannt, dass im schlimmsten Fall ein Bescheid ergeht der die fraglichen Punkte nicht enthält (bei steuermindernden Tatsachen), oder in dem geschätzt wird (bei steuererhöhenden Tatsachen).
Du kannst aber trotzdem immer noch Einspruch einlegen, also kein Problem. Aber wichtig, diese Frist musst du dann unbedingt beachten.

Stefan


-- Editiert von reckoner am 19.11.2019 13:11

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#5
 Von 
wasnun123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

sry dass ich nerve aber habe noch paar fragen
also
1. falls der bescheid erlassen wird ohne meine ausgaben muss ich trotz einspruch erst zahlen danach wieder zurückverlangen oder?

2.gibt es nicht die möglichkeit schriftlich nach einer verlängerung der frist zu bitten?

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#6
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2368 Beiträge, 631x hilfreich)

zu 1.
Grundsätzlich ja, denn der Einspruch hemmt nicnt den Vollzug des Bescheides. Man kann jedoch Aussetzung dsr Vollziehung beantragen. Als Begründung müssten hier aber auch wieder die Belege vorgelegt werden!

zu 2.
Man kann die Fristverlängerung auch telefonisch beantragen! Die Frage, die sich hier mancher stellt ist: Was zum Teufel ist so schwer daran, ein paar Belege, die ja sicherlich vorliegen, beim FA einzureichen?

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"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
2.gibt es nicht die möglichkeit schriftlich nach einer verlängerung der frist zu bitten?
Welche Frist meinst du?

Die zum Einreichen der Belege ist eh' eine mehr oder weniger unverbindliche (zumindest bei der ersten Aufforderung). In den meisten Fällen folgt was ich in #4 beschrieben habe (Bescheid ohne oder mit geschätzten Daten).
Die Einspruchsfrist hingegen ist fest und kann imho auch nicht verlängert werden. Zur Not muss man einen unbegründeten Einspruch einlegen und die Begründung dann nachreichen.

Stefan

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#8
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 736x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Was zum Teufel ist so schwer daran, ein paar Belege, die ja sicherlich vorliegen, beim FA einzureichen?


Dem kann ich mich nur anschließen...

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#9
 Von 
wasnun123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

das liegt daran dass das Finanzamt nach kaufvertrag der immobilie und Grunderwerbsteuerbescheid fragt.
Kaufvertrag habe ich und Ich erinnere mich zwar, dass ich die Steuer bezahlt habe aber ich erinnere mich nicht dass ich in der Steuererklärung die Grunderwerbssteuer mitgerechnet habe.
Das heißt der Steuerbescheid würde zu meinem Vorteil ausfallen wenn ich den Beleg abgebe.
Da ich es nicht mitgerechnet habe, weiß ich leider auch nicht wo der Bescheid ist. Ich könnte eventuell durch den Kontoauszug es nachweisen, weiß aber nicht ab das zulässig ist.


-- Editiert von wasnun123 am 20.11.2019 09:34

-- Editiert von wasnun123 am 20.11.2019 09:43

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#10
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 736x hilfreich)

Zitat (von wasnun123):
weiß ich leider auch nicht wo der Bescheid ist

Es gibt Dinge, die muss ich nicht verstehen.

Zitat (von wasnun123):
Ich könnte eventuell durch den Kontoauszug es nachweisen, weiß aber nicht ab das zulässig ist.

FA fragen würde helfen. IMHO dürfte das ausreichen.

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#11
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(312 Beiträge, 61x hilfreich)

Man kann auch beim zuständigen Finanzamt um eine Kopie des Grunderwerbsteuerbescheids bitten. Oder, wenn es das gleiche Finanzamt wie für die Einkommensteuer ist, mitteilen, dass man den Bescheid verlegt hat und ob sie sich an die Grunderwerbsteuerstelle im eigenen Haus wenden können. Oder einfach den/ Sachbearbeiter/in, der/die die Belege angefordert hat, anrufen und fragen, ob eine Kopie des Kontoauszug reicht (ups, das steht schon da).

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#12
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2368 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von amz529033-63):
Man kann auch beim zuständigen Finanzamt um eine Kopie des Grunderwerbsteuerbescheids bitten.
Klar, sicherlich! Die Kollegen können dann doch -wenn sie doch sowieso den Fall heraus ziehen müssen- den Kaufvertrag kopieren und mischicken! Nicht das @wasnun123 jetzt ...
Zitat (von wasnun123):
vor einigen wochen hatte ich einen brief vom finanzamt erhalten
... womöglich noch das Suchen anfangen muss!

Zitat (von amz529033-63):
Oder, wenn es das gleiche Finanzamt wie für die Einkommensteuer ist, mitteilen, dass man den Bescheid verlegt hat und ob sie sich an die Grunderwerbsteuerstelle im eigenen Haus wenden können.
Und wenn die doch ehschon dabei sind, warum nicht auch gleich bei Grundbuchamt (§111 AO) und Notar (§93 AO) die Belege zu Notarvertrag, Umschreibung und Grundschuld anfordern? Oder glaubst Du wirklich, das @wasnun123 diese Belege griffbereit hat?

Es ist immer wieder erstaunlich, dass die Leute zwar ruckzuck sechsstellige Beträge für Immos hinblättern, aber weder 200 € für eine steuerliche Beratung vor Erwerb oder gar 150 € für die erste Steuererklärung mit V+V auszugeben bereit sind! Hier scheint es ja bereits an 2,50 € für einen Leitz-Ordner gehapert zu haben, dami man einfach alle Unerlagen, die mit der Immo in Verbindung stehen, griffbereit hat!

Mal schauen, wie lange es dauert, bis @wasnun123 zum ersten Mal im Mietrecht-Forum die Frage stellt, ob man dem Mieter wirklich in alle Originalunterlagen für die NK-Abrechnung EInblick geben muss??!! Er würde grade nicht alle finden ....

taxpert

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