Steuererklärung der Ex ohne Zustimmung des Partners

19. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
lorelei007
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 5x hilfreich)
Steuererklärung der Ex ohne Zustimmung des Partners

Hallo zusammen,

auch ich bitte euch um Hilfe - allerdings nicht für mich, sondern für meinen Schwager.:
Er Steuerklasse III - sie V
Bei der Scheidung hat mein Schwager erfahren, dass seine Ex die Steuererklärung für das Jahr 2003 (wohnten bis Mitte 2003 zusammen) OHNE seine Zustimmung schon "gemacht" hatte.
Aus diesem Grund musste er seine natürlich alleine einreichen. Nun hat er heute von seinem Steuerberater erfahren, dass er über 6.000€ nachzuzahlen hat!!!
Ist das rechtens (ich meine nicht die Nachzahlung, sondern dass die Ex-Frau ihre ohne "Erlaubnis" alleine eingereicht hat)?
Muss die Exfrau da nicht einen Teil von mittragen?
Gibt es einen gesetzlichen Hintergrund?

Viele Grüße
lorelei

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Aus diesem Grund musste er seine natürlich alleine einreichen.
Das muss er nicht! Er sollte auf keinen Fall jetzt selbst die getrennte Veranlagung durchführen. Falls er es schon gemacht hat, sollte er auf jeden Fall Einspruch gegen den Bescheid einlegen, damit dieser nicht rechtskräftig wird.

Seine Frau ist verpflichtet, eine gemeinsame Veranlagung durchzuführen, wenn Dein Schwager ihr zusagt, dass sie so gestellt wird, als hätte sie die getrennte veranlagung durchgeführt.

Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des BGH. (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 1976 - IV ZR 104/74 - FamRZ 1977, 38 , 40).

Wenn sie unter diesen Umständen die gemeinsame Veranlagung verweigert, macht sich seine Frau ihm gegenüber schadenersatzpflichtig. Wenn beide Steuerbescheide rechtskräftig sind, muss er diesen Schadenersatz aber selbst einklagen.

Diese Rechtsprechung stammt übrigens aus dem Familienrecht, nicht aus dem Steuerrecht. Daher sollte der Steuerberater ggfls. auf das o.g. Urteil hingewiesen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lorelei007
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 5x hilfreich)

Lieber hh,

ich soll Dir von meinem Schwager ganz viele Grüße ausrichten und viiiiiiielen Dank für die wertvollen Information.

Bis bald
lorelei

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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