Steuererklärung für 2009 / Zusammenveranlagung

11. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
kara1512
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)
Steuererklärung für 2009 / Zusammenveranlagung

Hallo,
ich habe gesucht, aber leider keine passende Antwort zu meiner Frage gefunden.

Meine Frage ist folgende:
Seit dem 23.12.2009 bin ich verheiratet. Mein Mann hat seit dem 01.10.2009 eine steuerpflichtige Beschäftigung (davor bezog er ALG II)
In der Steuererklärung für 2009 beantragen wir die Zusammenveranlagung.
Ich selbst bezog das ganze Jahr 2009 ALG II.
Für 2009 hatten wir jeder die Steuerklasse 1.

Frage: Wo trage ich mein ALG II ein bzw. trage ich das überhaupt ein? Und werden alle anderen Angaben ( z.Bsp. aussergewöhnliche Belastungen, Werbungskosten) zusammen eingetragen oder müssen die getrennt aufgeführt werden?

Vielen Dank für eine Antwort

Gruss
kara1512

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
kara1512
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Eugenie,
vielen Dank für die schnelle Antwort.

Also, wenn ich das richtig verstehe, trage ich nur die Lohnangaben von meinem Ehemann ein und lass meine ALG II Angaben weg. Richtig? - trotz Zusammenveranlagung? Lege ich dann einfach die jeweiligen Bescheide bei?

Und wie sieht es mit den anderen Ausgaben (Werbungskosten, aussergewöhnlichen Belastungen und überhaupt Versicherungen) aus? Nur die Ausgaben von meinem Ehemann oder können unser beide Ausgaben geltend gemacht werden?

Gruss
kara1512

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17086x hilfreich)

Es können die Ausgaben für beide geltend gemacht werden. Allerdings würde ich im konkreten Fall erwarten, dass soeiweso keine Steuern gezahlt werden müssen, da der Grundfreibetrag für Verheiratete 15.668€ beträgt. Da Dein Mann nur 3 Monate gearbeitet hat, müsste er schon ein Bruttoeinkomen von über 6.000€/Monat haben, damit überhaupt Steuern anfallen.

Die Mühe, andere Ausgaben anzugeben, kannst Du Dir für 2009 also sparen.

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