Hallo .. ich versuche gerade einem Freund von mir die Steuererklärung für das Jahr 2018 machen.
Er kommt aus Libanon aber lebt jetzt hier in Deutschland und arbeitet als Krankenpfleger. Wie sieht aus mit kosten für Familienzusammenführung – ( nur für 3 Kinder, ohne Frau). Kann man die alle Kosten ( Visa-Kosten, Pass-Kosten, Flug-Kosten ,etc ) absetzen? Läuft das über Sonderausgaben oder über Außergewöhnliche Belastungen.
und zweite Frage – Er überweißt jedes Monat das Geld für die 3 Kinder ( 8, 12 und 17 Jahre alt) – wie läuft das – Sonder-, oder Außergewöhnliche …
Danke Euch .. und grüße
Marek
Steuererklärung für 2018 - Familienzusammenführung - Kosten
20. Februar 2019
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Frage vom 20. Februar 2019 | 23:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung für 2018 - Familienzusammenführung - Kosten
#1
Antwort vom 20. Februar 2019 | 23:18
Von
Status: Unbeschreiblich (49909 Beiträge, 17497x hilfreich)
Zitat:Kann man die alle Kosten ( Visa-Kosten, Pass-Kosten, Flug-Kosten ,etc ) absetzen?
Nein
Zitat:Er überweißt jedes Monat das Geld für die 3 Kinder ( 8, 12 und 17 Jahre alt) – wie läuft das
Das ist mit Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag abgegolten.
#2
Antwort vom 20. Februar 2019 | 23:27
Von
Status: Junior-Partner (5369 Beiträge, 1277x hilfreich)
Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Libanon sind insgesamt bis zu 4.584 EUR nur als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn er an eine dem Steuerpflichtigen gegenüber nach dem deutschen Gesetz unterhaltsberechtigten Person gezahlt wird.
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