Steuererklärung gemachat, akzeptiert. Aber jetzt doch gesehen, dass man was ändern möchte.

22. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
o0Julia0o
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 47x hilfreich)
Steuererklärung gemachat, akzeptiert. Aber jetzt doch gesehen, dass man was ändern möchte.

hi, kann man einer Steuerklärung noch nachträglich ändern? Die ist schon 2 Jahre alt. Und akzeptiert so durchs Finanzamt. Wir hatten damals telefoniert und das für eine gute Lösung gehalten. Doch nun sehe ich die Sache anders als damals, da ich neue Informationen zu dem Thema habe. Die Sache ist auch eindeutig anders zu bewerten. Also habe ich die Steuererklärung falsch ausgefüllt(zu meinem Nachteil). Kann ich Sie noch ändern???

-- Editiert von o0Julia0o am 22.07.2019 20:17

-- Editiert von o0Julia0o am 22.07.2019 20:17

-- Editiert von o0Julia0o am 22.07.2019 20:26

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4892 Beiträge, 1177x hilfreich)

Um darauf antworten zu können, müssen Sie den zugrundeliegenden Sachverhalt schon genauer darstellen!
Ansonsten wird eine Änderung zu Ihren Gunsten vermutlich nicht möglich sein!

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
o0Julia0o
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 47x hilfreich)

Ich habe ein Einkommens-Zuflussdatum falsch angegeben. Somit ist es nicht innerhalb der 1jährigen Verjährungsfrist steuerpflichtig gewesen. Doch das war falsch. Das Datum lag (zumindest für den Großteil der Angaben schon länger als 1 Jahr zurück). Denn das Datum, welches ich vermutete welches das richtige sei, zählt gar nicht als Zuflussdatum. Das war ein Fehler meinerseits, dass ich das bis jetzt dachte.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4892 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat (von o0Julia0o):
Somit ist es nicht innerhalb der 1jährigen Verjährungsfrist steuerpflichtig gewesen.

Welche einjährige Verjährungsfrist?

Evtl. liegt eine widerstreitende Steuerfestsetzung vor. Aber auch dafür ist der Sachverhalt zu dünn erläutert.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
o0Julia0o
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 47x hilfreich)

Danke. Es waren Spekulationsobjekte, welche ich länger als 1 Jahr gehalten hatte. Jedoch habe ich sie als jünger 1 Jahr angegeben, bevor ich sie verkauf hatte. Und das war eine Falschangabe.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 736x hilfreich)

Kurzform: Der Drops ist gelutscht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
o0Julia0o
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 47x hilfreich)

Danke. Das wäre sehr schade. Welches Gesetz besagt denn, dass Falschangaben nach einem Jahr verjährt sind?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 736x hilfreich)

Zitat (von o0Julia0o):
Welches Gesetz besagt denn, dass Falschangaben nach einem Jahr verjährt sind?


Keines.

Du hast einen Steuerbescheid erhalten, gegen den hättest Du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen müssen. Jetzt ist er bestandskräftig geworden und kann grundsätzlich nicht mehr geändert werden.
Möglich wäre dies lediglich nur, wenn der Bescheid entweder vorläufig wäre hinsichtlich der fraglichen Einkünfte (dies müsste im Bescheid explizit drin stehen) oder wenn eine Änderungsvorschrift der AO greifen würde.

Offenbare Unrichtigkeit (§ 129 AO ) scheidet aus.
Bleiben nur die die Vorschriften §§ 172ff AO .
Und da sehe ich auch keine die greifen würde.

Somit ist der Drops gelutscht (das war dann jetzt doch die lange Variante).

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4892 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat (von o0Julia0o):
Welches Gesetz besagt denn, dass Falschangaben nach einem Jahr verjährt sind?

Falls es sie interessiert, können Sie sich den § 173 AO anschauen, nachdem Änderungen formal bestandskräftiger Festsetzungen möglich sein können.
In Ihrem Fall greift die Vorschrift allerdings nicht, da Sie ein grobes Verschulden trifft.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.992 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen