Steuererklärung - habe ich einen Anspruch auf eine Rückerstattung der Steuer?

11. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Anyway
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung - habe ich einen Anspruch auf eine Rückerstattung der Steuer?

Ich arbeite unter 20 Stunden in der Woche und verdiene im Jahr inkl. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld ca. 12.000,- EUR. Da ich noch Studentin bin und nur wegen des Weihnachtsgeldes Steuern gezahlt habe, wollte ich wissen, ob ich einen Anspruch auf eine Rückerstattung der Steuer habe.
Überall stehen Werte für Werbungskosten und Freibeträge, aber ich blicke nicht durch.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Du hast ganz sicher eine Rückzahlung zu erwarten.
Bei den Werbungskosten berücksichtigt das Finanzamt automatisch eine Pauschale.
Die übrigen Eintragungen sind ganz einfach, hole Dir die Formulare von FA incl. Ausfüllanleitung. Das meiste entfällt für Dich.
Ist ganz einfach.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
Anyway
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Muss ich denn einen bestimmten Betrag an Werbungskosten angeben, der über den pauschalen liegt und muss ich dafür Belege haben?

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#3
 Von 
Merlion
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 7x hilfreich)

Die Pauschalen werden automatisch vom FA angenommen, Beträge kannst du nur dann eintragen wenn sie auch angefallen sind und ja du musst dafür Belege haben, die will das FA in der Regel auch sehen

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#4
 Von 
Anyway
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber ich lese immer was von einem Freibetrag von ca. 7600 EUR + pauschale Werbungskosten. Damit komme ich ja niemals an die 12000 EUR. Die Formulare habe ich mir angeschaut, da sind keine Infos zu erwarten.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

Bei einem Jahreseinkommen von 12.000€ liegt man bei der Anwendung der Pauschalen so gerade im bereich, wo schon Steuern anfallen. Die Grenze liegt bei etwa 10.800€

Zum Grundfreibetrag von 7.664€ kommt eine Werbungskostenpauschale von 920€, ein Sonderausgabenpauschbetrag von 18€ und noch einmal eine Sonderausgabenpauschale für die Sozialversicherungen, deren Höhe Einkommensabhängig ist. Diese Zahlen findest Du nicht in den Formularen. In den Erläuterungen zum Mantelbogen ist jedoch ein berechnungsschema angegeben, in dem Du diese Zahlen findest.

Um keine Steuern zahlen zu müssen, musst Du daher noch zusätzliche Werbungskosten oder Sonderausgaben gelten machen können.

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