Steuererklärung - ist es besser gemeinsam die Steuererklärung zu machen oder getrennt?

2. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
RESO
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung - ist es besser gemeinsam die Steuererklärung zu machen oder getrennt?

Hallo

Bin seit august getrennt von meine frau,habe 2 kinder und zahle für beide kinder 266€ i.m.

meine frage:ist es besser gemeinsam die steuererklärung zu machen oder getrennt>?was sind meine vor oder nachteile??

Und kriege dieses jahr die steuerklassw 1 habe bisher 3 gehabt>?also zahle ich noch mehr steuer...kriege ich dann 2012 was zurückerstattet>?

würde mich freuen wenn jemand mir helfen würde

ciao

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo

es kommt drauf an ob du allein im Haushalt verdient hast oder deine Frau auch

Da du bis jetzt LSK 3 gehabt hast, gehe ich mal davon aus, daß sie die 5 hatte und somit Hausfrau ist( lege ich da richtig). Steuerklasse 3 ist die beste von allen Klassen. da du hier ab jahr 2010 einen Grundfreibetrag von ca. 16.000 € hast( für euch beiden, falls ihr gemeinsam veranlagt). Wenn du aber das getrennt veranlagst, dann wirst du wie Steuerklasse 1 behandelt und smoit einen Grundfreibetrag von ca. 8004 €. Also beim Zusammenveranlagung bekommst du mehr Steuer vom Fiskus erstattet.

quote:
Und kriege dieses jahr die steuerklassw 1 habe bisher 3 gehabt>?also zahle ich noch mehr steuer...kriege ich dann 2012 was zurückerstattet>?


das hängt von deinem gehalt ab und von deinen Ausgaben. Wenn du viel Ausgaben hast, dann bekommst du auch viel zurück. wenn du gar keine Ausgaben hast, dann bekommst du auch nichts zurück.

Aber du kannst ja viel absetzen: z.B. die Sozialversicherungsbeiträge( aber nicht ganz), Unterhaltszahlungen, fahrten zwischen Wohnung und deinem Arbeitsplatz. und du hast einen Freibetrag für Kinderbetreuungskosten und für Ausbildung, etc......


Gruß

leon

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"Du hast das Recht zu wissen, ob du recht hast"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fragende77
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 5x hilfreich)

Soweit ich weiss ist die Zusammenveranlagung, die ja im Jahr der Trennung möglich ist, fast immer besser als die getrennte Veranlagung.
Bin aber kein Experte.

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#3
 Von 
Jumpel
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo RESO,

für das Trennungsjahr findet eh eine sogenannte "Günstigerprüfung" statt, ob Einzel- oder Zusammenveranlagung. Das ergigt sich aus Eurer Steuerklassenwahl.

Für die Zukunft würde ich Dir empfehlen!
Steuerklasse 1 (ist sowieso), sämtlich Freibeträge streichen lassen und später Einzelveranlagung.
Hintergrund:
- die StKl 1 bekommst Du automatisch!
- mit Freibeträgen bis Du zur Abgabe einer ESt-Erklärung verpflichtet.
- Ohne Freibeträge Abgabe ESt-Erklärung außerhalb Auskunftszeitraum, Du hast 2 Jahre Zeit
- Alle 2 Jahre müssen Einkünfte für 12 Monate offengelegt werden, so auch Einkommen aus ESt-Erstattungen
- Keine ESt-Erstattung, weniger Einkünfte! weniger Unterhalt!!
- Nach Offenlegung, ESt-Veranlagung einreichen -> Einkommen
- Nachteil, Du zahlst vorab erstmal mehr Steuern, was Du dir später!! wiederholen kannst:)

Falls wirklich mal jemandd nachfragt, wegen einer ESt-Erklärung, lohnt die Abgabe nicht, wegen zu geringer Erstattung!

Das war eine Kurzfassung, aber hoffendlich erkennbar.


Gruß,
Jumpel

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RESO
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe letztes jahr ein neues auto gekaft ca.13tausend.,aber auf finanzierung...Muss ich das auch bei der Steuererklärung angeben?hat das nachteile oder vorteile für mich???
Zahle 320 steuer für das fahrzeug an das finanzamt jährlich..
Das muss ich aber angeben oder??

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Das muss ich aber angeben oder??

Nö.




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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

In fast allen Fällen ist die gemeinsame Veranlagung günstiger als die getrennte Veranlagung. Solltest Du jetzt die getrennte Veranalgung beantragen, dann musst Du für das Jahr 2010 mit einer hohen Steuernachzahlung rechnen, da Du bei einer getrennten Veranlagung rückwirkend so gestellt wirst, als hättest Du im gesamten Jahr die Steuerklasse I gehabt.

Die Autofinanzierung spielt in der Steuererklärung keine Rolle. Das ist reines Privatvergnügen.

quote:
für das Trennungsjahr findet eh eine sogenannte "Günstigerprüfung" statt, ob Einzel- oder Zusammenveranlagung. Das ergigt sich aus Eurer Steuerklassenwahl.


Das ist Unsinn. Weder gibt es eine solche Günstigerprüfung noch ergibt sich das aus der Steuerklassenwahl. Die getrennte Veranlagung wird durchgeführt, wenn sie beantragt wird, sonst nicht.

Die übrigen Empfehlungen von Jumpel kann ich ebenfalls nicht so richtig nachvollziehen.

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