Steuererklärung ja oder nein

14. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3866 Beiträge, 471x hilfreich)
Steuererklärung ja oder nein

Hallo Zusammen,

ein Bekannter hat ein Jahresbrutto von ca. 53.000 €, Steuerklasse 1, keine Kids, keine Werbungskosten, auch sonst nichts abzusetzen. Lt. Steuerrechner des BMF müsste er mehr Steuern zahlen, als vom Lohn abgezogen wurde - eine Erklärung würde also eine Nachzahlung ergeben.
Wenn man die Daten aber auf Steuerrechnerportalen eingibt, wird eine Rückzahlung zwischen 300 und 400 € "versprochen".
Mir ist nicht klar, wie diese unterschiedlichen Wertungen zustande kommen. Hat hier jemand eine Erklärung?
Danke schon mal und viele Grüße

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von mikkian):
Mir ist nicht klar, wie diese unterschiedlichen Wertungen zustande kommen. Hat hier jemand eine Erklärung?
Einfach mal die Systematik des §2 EStG anschauen und sich über die unterschiedlichen Begriffe wie "Bruttoeinkommen" und "zu versteuerndes Einkommen" Gedanken machen!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#2
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3866 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi taxpert,

danke für den Hinweis, aber der Unterschied zwischen brutto und zu versteuernd ist mir schon klar.

Sowohl der bmf-, als auch die anderen Rechner gehen aber doch als Grundlage vom brutto aus. Wieso dann unterschiedliche Ergebnisse?

Sorry, ich steh scheinbar echt aufm Schlauch :???:

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4840 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zitat (von mikkian):
Sowohl der bmf-, als auch die anderen Rechner gehen aber doch als Grundlage vom brutto aus.

Wenn Sie den ESt- und nicht den LSt-Rechner nutzen, wird selbstverständlich vom zu versteuernden Einkommen und nicht vom Bruttolohn ausgegangen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#4
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3866 Beiträge, 471x hilfreich)

Es liegt aber keine Einkommensteuerpflicht vor. Damit bin ich davon ausgegangen, dass der Lohnsteuerrechner maßgeblich ist.
Und es geht mir ja darum, herauszufinden, ob er bei Abgabe der Steuererklärung eine Rückzahlung erhalten würde (lt. Steuerberechnungsportalen) , oder Gefahr läuft, nachzahlen zu müssen (Ergebnis bmf-Rechner).

Danke und Gruß

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#6
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von mikkian):
Es liegt aber keine Einkommensteuerpflicht vor.
Mit Sicherheit doch, den die LSt ist nur eine Erhebungsform der ESt!

Zitat (von mikkian):
oder Gefahr läuft, nachzahlen zu müssen
Nach den Angaben liegt eine sog. Antragsveranlagung vor. Sollte es dabei zu einer Nachzahlung kommen, kann dieser Antrag zurück genommen werden und der ESt-Bescheid wird aufgehoben.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zitat:
ein Bekannter hat ein Jahresbrutto von ca. 53.000 €, Steuerklasse 1, keine Kids, keine Werbungskosten, auch sonst nichts abzusetzen.


Dann müsste mit einem Steuerrechner eigentlich eine Erstattung von 0€ herauskommen. Da es unterjährig zu Rundungsfehlern kommen kann, dürfte die Erstattung/Nachzahlung max. im einstelligen Euro-Bereich liegen.

Zum Abgleich:
Bei einem Jahresbruttoeinkommen von genau 53.000€ beträgt die Lohnsteuer 9.906€ (2018) wenn der Zuschlag zur Krankenversicherung 0,9% betragen hat. Exakt der gleiche Betrag würde in einem Einkommensteuerbescheid festgelegt werden, wenn der Bekannte nichts abzusetzen hätte.

Aber schon wenn der Bekannte Kirchensteuer zahlt kann es zu einer Erstattung von 300-400€ kommen, denn dann hätte er etwas abzusetzen.

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#8
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3866 Beiträge, 471x hilfreich)

Danke schon einmal!

@ HH, ja er zahlt Kirchensteuer. Lt Bmf Rechner hätte er aber mehr zahlen müssen, als in der Jahresabrechnung aufgeführt. Gleiches gilt für Soli und Lohnsteuer. Deshalb kann ich ja nicht nachvollziehen, dass andere Rechner im Netz mit einer Rückzahlung "winken".

@taxpert: ja, Antragsveranlagung ist gemeint, danke für die Nachhilfestunde und die Info, dass der Antrag bei negativem Ausgang auch zurück genommen werden kann.

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#9
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)
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#10
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3866 Beiträge, 471x hilfreich)

genau den habe ich genutzt. Ergebnis, wie beschrieben in der Frage und #8.

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#11
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)
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#12
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3866 Beiträge, 471x hilfreich)

Wenn ich die Daten z. B. bei Smartsteuer eingebe, wird eine Rückerstattung von knapp 400 € angezeigt. Obwohl nach dem Vergleich Jahresabrechnung/bmf-Rechner zu wenig Steuern vom Lohn einbehalten wurden.

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#13
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Vielleicht macht man sich hier einmal die Mühe und gibt den exakten Bruttolohn, die vollständigen Lohnsteuerabzugsmerkmale, die abgeführten Lohnsteuer sowie die auf welchen Online-Rechnern ermittelte Lohnsteuer an, so dass hier konkret geantwortet werden kann bzw. aufgezeigt werden kann, wo das Problem liegt.

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#14
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3866 Beiträge, 471x hilfreich)

Es geht nicht darum, dass die auf den online Rechnern ermittelte Lohnsteuer um einige €uro höher ist, als die tatsächlich gezahlte, es geht mir darum, dass z. B. Smartsteuer trotzdem suggeriert, dass es eine Steuererstattung von knapp 400 € gibt. Und ich mich frage, wie das angehen kann, wenn doch wohl eher zu wenig Steuern abgeführt wurden.
Danke für deine Geduld :-)

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#15
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Möglicherweise ist man dort weniger daran gelegen, die richtige Einkommensteuer auszuweisen als vielmehr an die Daten des Steuerpflichtigen heranzukommen.

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#16
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zitat:
es geht mir darum, dass z. B. Smartsteuer trotzdem suggeriert, dass es eine Steuererstattung von knapp 400 € gibt.


Das liegt an der Kirchensteuer.

Zitat:
Und ich mich frage, wie das angehen kann, wenn doch wohl eher zu wenig Steuern abgeführt wurden.


Mal abgesehen davon, dass die Lohnsteuerrechner die Absetzbarkeit der Kirchensteuer nicht berücksichtigen, ist es mir schleierhaft, warum bei den Eingaben in die Lohnsteuerrechner abweichende Steuern herauskommen. Ich vermute da nach wie vor einen Eingabefehler durch Dich.

Der BmF-Rechner dient nicht dazu, das Ergebnis einer Steuererklärung zu ermitteln. Dass sich die Ergebniss zwischen BmF-Rechner und Smartsteuer unterscheiden ist daher zu erwarten.

Daher würde auch ich vorschlagen, dem Rat von Ratsuchender@123net in Antwort#13 zu folgen.

Zitat:
Möglicherweise ist man dort weniger daran gelegen, die richtige Einkommensteuer auszuweisen als vielmehr an die Daten des Steuerpflichtigen heranzukommen.


Nein, Smartsteuer rechnet schon korrekt. Ich glaube auch, dass die anderen Rechner das jeweils richtige Ergebnis ermitteln und dass das Problem irgendwie bei der Eingabe durch den Fragesteller liegt.

Hast Du beim BmF-Steuerrechner:
a) das richtige Jahr ausgewählt
b) den Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung korrekt eingegeben.
c) Die Pflegeversicherung auf "mit Zuschlag von 0,25%" umgestellt oder wenn der Arbeitsort Sachsen ist die Umstellung auf "Sachsen mit Zuschlag von 0,25%" umgestellt

-- Editiert von hh am 14.06.2019 17:11

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#17
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Wer bei einem Jahreseinkommen von 53.000€ Kirchensteuer zahlt sollte unbedingt eine Steuererklärung abgeben, da sich alleine aus der Kirchensteuerzahlung eine Steuererstattung von mehr als 350€ ergibt.

Ja, es ist tatsächlich so, dass er über die Steuererklärung mehr als 40% seiner gezahlten Kirchensteuer wieder erstattet bekommt.

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