Sehr geehrte Damen und
Herren,
Ich hätte eine Frage. Ich habe noch nie eine Steuererklärung gemacht und wollte gerne wissen ob eine Steuererklärung für das Jahr 2013 machen muss.
Im 2013 hatte ich ich ein minijob für circa 340 euro in Monat von Januar bis Dezember und von September bis Dezember ein teilzeit.
Dazu habe auch von September bis Dezember circa 150 euro als arbeitlosgeld 2.
Ich bin Steuerklasse 1, ledig ohne kinder.
Meine Frage ist: muss ich die Steuererklärung vom 2013 machen? Wenn ja kann das einen Steuerberater machen?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen.
Marco
Inviato da smartphone
Steuererklärung machen?
23. Oktober 2017
Thema abonnieren
Frage vom 23. Oktober 2017 | 12:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung machen?
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#1
Antwort vom 23. Oktober 2017 | 12:57
Von
Status: Unbeschreiblich (32389 Beiträge, 17068x hilfreich)
Meine Frage ist: muss ich die Steuererklärung vom 2013 machen? Nein, müssen Sie nicht. Sie sollten es aber tun, wenn Sie Steuern gezahlt haben - die kriegen Sie nämlich wieder.
#2
Antwort vom 23. Oktober 2017 | 14:03
Von
Status: Unbeschreiblich (46651 Beiträge, 16541x hilfreich)
Zitat:Wenn ja kann das einen Steuerberater machen?
Natürlich kann das ein Steuerberater machen, aber der kostet relativ viel Geld, ggf. mehr als man erstattet bekommt
In diesem Fall sind ja nur die persönlichen Daten und die Zahlen aus der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung in die Formulare einzutragen.
Wenn Du Dir die Formulare besorgt hast und damit nicht klar kommst, kannst Du ja hier nochmal fragen.
Die ganze Mühe lohnt sich ohnehin nur, wenn man Steuern bezahlt hat. Dazu prüft man, ob in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 4 (einbehaltene Lohnsteuer) ein Betrag steht. Diesen Betrag bekommt man erstattet, wenn man die Steuererklärung abgibt.
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