Steuererklärung min. Kind in Ausbildung

15. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
subaum
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung min. Kind in Ausbildung

Hallo zusammen,

mine 17 Jährige Tochter hat im vergangenen August eine Ausbildung begonnen, da diese Ausbildung in einer anderen Stadt ist, wohnt sie seitdem in einer WG in dieser Stadt. Wenn ich das richtig verstanden habe, wird sie weiterhin über meine Steuererklärung laufen und macht keine eigene. Nun weiss ich aber nicht wie ich das ausfüllen muss:
Wo trage ich z. B. ihre Steuernummer ein.
Wo die Einahmen die sie hatte?
Kann ich ihre Fahrkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle irgendwo gegeltend machen.
Könnte ich eventl. auch die Kosten für die Heimfahrt an den Wochenenden angeben?
Ich bedanke mich im voraus für jeden Tipp

subaum

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4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
subaum
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)



Vielen Dank für diese "freundliche" Auskunft, das hilft mir in keiner Weise weiter.

Sie hatte Einnahmen hat Steuern und Sozialabgaben gezahlt, irgendwie muss man das ja Angeben können, außerdem hatte sie Ausgaben für die Ausbildung Bücher, Fahrkosten usw. und sie bekommt von mir Unterhalt.
Bitte keine Antworten wie die letzte, wenn ich wüßte wo ich das nachlesen kann, hätte ich sicher nicht gefragt.

subaum

-- Editiert von subaum am 15.02.2009 18:39

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Das musst nicht Du angeben.

Die Information, dass Deine Tochter keine eigene Steuererklärung machen kann oder muss ist falsch. Die Einnahmen Deiner Tochter gehören in die Steuererklärung, die Deine Tochter machen kann, nicht jedoch in Deine. Eine Steuererklärung kann auch von Minderjährigen abgegeben werden.

Du selbst kannst in Bezug auf Deine Tochter dennoch die Anlage Kind ausfüllen, da sie noch minderjährig ist. Keinsfalls gehören jedoch die Einnahmen oder die Werbungskosten Deiner Tochter in Deine Steuererklärung.

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