Hallo,
habe meinem Exmann die Anlage U unterzeichnet. Nun bin ich seit Juni 2005 auch wieder zusätzlich berufstätig. Das er4 mir evtl. Verluste ausgleichen muss, ist mir klar, aber ich hab ein paar Probs.
Habe mir die Elsterformulare runtergeladen. Mein Exmann hat mir bis Februar 2005 den von unseren Anwälten berechneten Unterhalt bezahlt, danach stellte er diese ein und ich bekam Hartz IV. Das Amt hat sich das aber wiedergeholt und seit der Gerichtsverhandlung im Juni 2005 zahlt er Aufstockungsunterhalt zusätzlich zu meinem Einkommen.
Ich habe in der Zeit ein EK von 5860 gehabt, von Juni bis November 450 EURO Unterhalt, seit Dezember 400, hinzu kommen Kindergeld und Kindesunterhalt.
Ich habe eine einfache Wegstrecke zur Arbeit von 30 km.
Wo gebe ich in den Formularen den Unterhalt an??? Ich zahl aufgrund des EK sonst ja keine steuern, wo gebe ich aber das dann an???Oder brauch ich das nicht??? Oder muss mein Exmann das machen ?? Ich hab die Steruererklärungen auch früher immer selber gemacht, will dafür auch keine Steuerberatungskosten ausgeben.
-- Editiert von Nickyta am 10.04.2006 17:31:19
Steuererklärung mit Anl. U?? Elster??
10. April 2006
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Frage vom 10. April 2006 | 17:29
Von
Status: Schüler (407 Beiträge, 13x hilfreich)
Steuererklärung mit Anl. U?? Elster??
#1
Antwort vom 11. April 2006 | 09:22
Von
Status: Unbeschreiblich (49853 Beiträge, 17475x hilfreich)
Den Unterhalt musst Du in der Anlage SO eingeben.
Dass Du keine Steuern zahlst, musst Du nirgendwo eingeben.
Und jetzt?
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