Steuererklärung mit Nebengewerbe

8. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Bettina321
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung mit Nebengewerbe

Hallo!

Ich habe letztes Jahr ein nebenberufliches Gewerbe angemeldet und muss jetzt meine Einkommensteuererklärung machen. Als Kleinunternehmer muss ich keine Umsatzsteuer zahlen.
Ich habe vorher noch keine Steuererklärung gemacht und würde nun gerne wissen, was ich alles ausfüllen muss. Denn ich habe vom Finanzamt nicht die Anlage N für Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit bekommen, heißt das ich muss diese gar nicht ausfüllen?
Und wie weise ich dem Finanzamt nach, was meine Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb sind?
Welche Anlagen muss ich ausfüllen?
Vielen Dank schon im Voraus für Antworten.

MfG Bettina

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14662 Beiträge, 4512x hilfreich)

Hallo Bettina,

da es ein Nebengewerbe ist, gehe ich davon aus, das noch eine nichtselbstständige Tätigkeit ausgeübt wird.

Folgende Anlagen dürften daher erforderlich sein:

N
GSE

weitere sind möglich (z.B. EÜR, KAP, AUS, Kind), dazu kann ich in Ermangelung weiterer Einzelheiten aber nichts sagen.

Fehlende Formulare muss man sich beim FA besorgen.

PS: Bei ELSTER sind alle Formulare dabei.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49314 Beiträge, 17345x hilfreich)

Und wie weise ich dem Finanzamt nach, was meine Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb sind?

Durch entsprechende Belege, wie z.B. Rechnungen, Quittungen usw.

Den Gewinn musst Du selbst ermitteln. Im gegensatz zur Anlage N gibt es dafür in der Anlage GSE kein vorgegebenes Schema. Die berechnung, wie Du auf den ermittelten Gewinn gekommen bist, solltest Du der Steuererklärung beifügen. In die Anlage GSE ist dann als einziger betrag der so ermittelte Gewinn einzutragen.

Wenn Du auch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hattest, was ich vermute, dann musst Du auch eine Anlage N beifügen.

0x Hilfreiche Antwort

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