Steuererklärung nach Heirat und Auflösung Erbengemeinschaft

5. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Fachwirt84
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 54x hilfreich)
Steuererklärung nach Heirat und Auflösung Erbengemeinschaft

Guten Morgen,

ich mache die Steuererklärungen in der Familie immer selber und bin daher kein absoluter Laie, aber in diesem Jahr gab es einige Veränderungen, zu denen ich Fragen habe:

1. Seit Anfang Juli bin ich verheiratet. Die Steuerkombi wird 4/4 sein. Muss ich das was beantragen, oder einfach die Steuerklärung für 2018 als "zusammenveranlagt" und mit 4/4 einreichen? Bekommt man als Ehepaar eine eigene/neue Steuernummer?

2. Meine Schwester und ich haben zwei Immobilien als Erbengemeinschaft. In einem Haus wohnt unser Vater mit einem lebenslangen kostenfreien Wohnrecht, das andere Objekt bewohnen meine Frau und ich. In diesem Objekt ist eine Einliegerwohnung, welche allerdings seit dem 1.1.18 frei steht und nicht mehr vermietet wird. Die Erbengemeinschaft erzielt somit keine Einkünfte mehr in 2018. Muss man das dem FA mitteilen, oder entfällt dann einfach die Angabe in der Steuererklärung?

3. Auf dem Haus, in dem unser Vater wohnt, sind noch Schulden, welche bezahlt werden. Diese zahlen meine Schwester und ich. Können wir hier Kosten steuerlich geltend machen, obwohl keine Mieteinnahmen erzielt werden?

Danke für eure Hilfe!

Malte

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zu 1.: Es muss nicht beantragt werden. Es reicht, im Rahmen der Steuererklärung für 2018 die Zusammenveranlagung zu beantragen. Daraufhin wird wahrscheinlich eine neue Steuernummer erteilt.

zu 2.: Um Rückfragen zu vermeiden ist die Mitteilung, dass keine Vermietungsabsicht mehr besteht hilfreich.

zu 3.: Nur wenn weiter Vermietungsabsicht besteht und man sich auch um eine Neuvermietung kümmert können auch weiter Werbungskosten geltend gemacht werden. Dann erübrigt sich aber 2.

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