Steuererklärung nach Jahren wieder einreichen

25. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Bella907
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung nach Jahren wieder einreichen

Hallo zusammen,

Mein Partner hat seine letzte Steuererklärung vor fast 10 Jahren gemacht. Er hat eine 12 jährige Tochter, die bei der Mutter lebt. Er erhält einen halben Kinderfreibetrag.
Wir sind unsicher, ob es zu Nachzahlungen oder Problemen kommt, wenn er jetzt für die letzten 2 Jahre seine Steuererklärung erreicht - weil er jahrelang keine gemacht hat.. Leider finde ich im Internet keine passenden Informationen dazu.

Mit freundlichen Grüßen,

Bella907




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34317 Beiträge, 17762x hilfreich)

Leider finde ich im Internet keine passenden Informationen dazu. Tja - war Ihr Partner verpflichtet, eine Erklärung abzugeben? Das kann hier nämlich keiner wissen. Wenn ja, kann es sowieso Ärger geben, ob er nun aktuell Erklärungen einreicht oder nicht. Wenn nicht, hat er natürlich nichts zu befürchten...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49965 Beiträge, 17512x hilfreich)

Probleme gibt es nur, wenn er verpflichtet war, eine Steuererklärung abzugeben.

Ein lediger Arbeitnehmer mit Kind ist jedoch nicht zur Abgabe verpflichtet, es sei denn es liegen besonderen Umstände vor.

Als besondere Umstände gelten u.a. Nebeneinkünfte und der Bezug von Lohnersatzleistungen (ALG, Krankengeld usw.).

Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist muss auch keine Nachzahlungen befürchten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 298.846 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.889 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.