Steuererklärung nach Studium, Verlustvortrag etc.

18. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Ass.-Arzt
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung nach Studium, Verlustvortrag etc.

Hallo,
ich habe Ende 2010 mein Studium abgeschlossen, das durch Zahlungen von meinen Eltern finanziert wurde.
Eine Stelle habe ich zum 1.1.2011 aufgenommen. Ich bin nun am schauen ob ich irgendwelche Kosten aus dem Vorjahr in die Steuer vom Jahr 2011 einbringen kann. Soweit ich das verstanden habe kann ich die Studienkosten wegen den Zahlungen von meinen Eltern nicht als Verlustvortrag übernehmen, zumindest solange diese nicht die Zahlungen meiner Eltern überschreiten.
Nun vielen gegen Ende 2010 einige Kosten an, die nicht im direkten Zusammenhang mit meiner Ausbildung stehen, sondern vielmehr mit meiner zukünftigen Arbeitsstelle. So vielen Kosten für die Bewerbungen, Vorstellungsgespräche, Umzug, Approbation an. Selbst wenn ich all dies aufsummiere Übersteigen diese Kosten jedoch nicht die in dem Jahr von meinen Eltern gezahlten Kosten. Praktisch habe ich dies zwar von Ersparnissen bezahlt, da das Geld von meinen Eltern weitgehend für meine Lebenserhaltungskosten, die ich aber nicht geltend machen kann, verwendet wurde.
Aus den Umzugskosten ergibt sich schließlich noch eine weitere Frage, da ich umgezogen bin bevor ich einen Arbeitsvertrag unterschrieben habe. Aus vorher eingeholten Erkundigungen wusste ich zum Zeitpunkt des Umzuges aber definitiv, dass ich im direkten Umfeld der neuen Wohnung die gewünschte Stelle erhalten würde. Von der Verkürzung des Arbeitsweges ist der Umzug eindeutig ausreichend. Kann ich den Umzug dennoch steuerlich geltend machen?
Ich bin für jede Antwort dankbar,
Mit freundlichen Grüßen
H.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Soweit ich das verstanden habe kann ich die Studienkosten wegen den Zahlungen von meinen Eltern nicht als Verlustvortrag übernehmen,


Das hast Du falsch verstanden. Studienkosten können auch dann vorweggenommene Werbungskosten sein, wenn man Unterhalt von den Eltern erhalten hat. Vorweggenommene Werbungskosten können noch für die Jahre ab 2007 geltend gemacht werden.

quote:
Aus den Umzugskosten ergibt sich schließlich noch eine weitere Frage, da ich umgezogen bin bevor ich einen Arbeitsvertrag unterschrieben habe. Aus vorher eingeholten Erkundigungen wusste ich zum Zeitpunkt des Umzuges aber definitiv, dass ich im direkten Umfeld der neuen Wohnung die gewünschte Stelle erhalten würde.


Wie ist denn der zeitliche Zusammenhang zwischen Umzug und Aufnahme der neuen Arbeit?

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" "

-- Editiert hh am 19.09.2011 11:05

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