Steuererklärung nach Studium: jetzt drohen Nachzahlung - wie vorgehen?

9. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
ausstudiert
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung nach Studium: jetzt drohen Nachzahlung - wie vorgehen?

Hi zusammen,

Eigentlich wollte ich mein Studium (Zweitausbildung) nun mal absetzen und mich auf eine geringere Steuerlast freuen. Nun drohen mir (glaube ich) Nachzahlungen. :sweat:

Wie kann ich nun vorgehen?

Vielen, vielen Dank im Voraus.

Folgende Situation:
-- Vollzeitstudium beendet (Zweitausbildung nach abgeschlossener Berufsausbildung)
-- Da Zweitausbildung wollte meine gesamten Ausgaben steuerlich anerkennen lassen (Werbungskosten)
-- Dafür wollte ich von Verlustrückträgen bzw. Verlustvorträgen gebrauch machen (Ich hatte im vor dem Studium, im Steuerjahr davor, im Angestelltenverhältnis gearbeitet und bis zum Studium ohne Bezüge oder Leistungen von Erspartem gelebt)
-- Ich wurde bisher vom FA nicht aufgefordert eine Erklärung einzureichen oder nachzureichen, ich war auch vor dem Studium nicht verpflichtet (habe bisher nur 2 Erklärungen freiwillig abgeben, 2016 und 2017)

Während dem Studium hatte ich verschiedene Einkommen
-- (Bafög, aber das ist ja steuerfrei)
-- 2018 - 2023 in unterschiedlichen Zeiträumen Minijob als Hilfskraft an der Uni (bedeutet auch: Landesamt für Finanzen war auch mein Arbeitgeber)
-- 2020 hatte ich zwei Monate lang 2 Arbeitgeber parallel: Hilfskraft an der Uni + Werkstudent bei einer Firma; Mein Einkommen durch den Werkstudentenvertrag wurde ich automatisch mit SK 6 abgerechnet
-- alles in Summe pro Jahr immer weit unter 10.000€ (ohne Bafög)

Problem
-- Gestern fiel mir auf, dass ich bereits 2018 einen "Großbuchstaben S" auf der Lohnsteuerbescheinigung über den Job an der Uni eingetragen bekommen hatte (Wieso versuche ich gerade parallel herauszufinden)
- Der Großbuchstabe tritt merkwürdigerweise nur in Zeiträumen auf, die am Ende des Jahres sind, also z.B. 1.10.-31.12.
-- Ich befürchte Nachzahlungen für 18,19,20 und 21 wegen des Großbuchstabens und weil ich 2020 2 Minijobs hatte.

Unwissen schützt vor Strafe nicht; trotzdem zum Hintergrund meine Annahmen:
- Studierende sind nicht einkommenssteuerpflichtig
- verdient man weniger als die Freigrenze an zu versteuerndem Einkommen, ist man nicht einkommenssteuerpflichtig
- wer von Verlustvortrag gebrauch machen möchte, kann dies als Studierender bis zu 7 Jahre rückwirkend
- ich hatte mir aufgrund der letzten Annahmen extra Zeit gelassen

Nun?
Ich habe keinen blassen Schimmer was am meisten Sinn macht und wie kommuniziere ich das nun mit dem FA?

Ich würde bevorzugt meine Erklärungen selbst erstellen und dann jemand involvieren wenn rückwirkend irgendwelche Einsprüche nötig sind. Aber ich bin mir genauso unsicher ob evtl. vorab gewisse Erklärungen nötig wären.

Bei der Lohnhilfe wurde mir schon gesagt, dass ich u.U. Mitgliedsbeiträge rückwirkend zahlen müsste. Also ab 2018. Aber wie erwähnt: ich kann meine Ausgaben selbst in Steuer WISO reinhacken und alle Belege anfügen. Weiß noch nicht inwiefern hier ein Verein oder ein Steuerberater bereit sind damit zu arbeiten. Eigentlich wäre es ja eine Hilfe, aber die arbeiten vll mit ganz anderen Systemen.




-- Editiert von User am 9. Mai 2023 13:32

-- Editiert von User am 9. Mai 2023 13:34

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46706 Beiträge, 16556x hilfreich)

Zitat (von ausstudiert):
- Studierende sind nicht einkommenssteuerpflichtig


Falsch.

Zitat (von ausstudiert):
- verdient man weniger als die Freigrenze an zu versteuerndem Einkommen, ist man nicht einkommenssteuerpflichtig


Richtig und in Steuerklasse 6 gezahlte Steuern bekommt man dann erstattet.

Zitat (von ausstudiert):
- wer von Verlustvortrag gebrauch machen möchte, kann dies als Studierender bis zu 7 Jahre rückwirkend


Richtig, wobei ich erhebliche Zweifel hätte, ob überhaupt ein Verlust entstanden ist.

Zitat (von ausstudierter):
-- Ich befürchte Nachzahlungen für 18,19,20 und 21 wegen des Großbuchstabens und weil ich 2020 2 Minijobs hatte.


Ich kann keinen Grund für Nachzahlungen erkennen.

Es würde mich aber auch überraschen, wenn ein Verlustvortrag entstanden ist.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32415 Beiträge, 17078x hilfreich)

Ich kann keinen Grund für Nachzahlungen erkennen. Er wird Verspätungszuschläge meinen - die können doch, wie ich hier im Forum erfuhr, auch da festgesetzt werden, wo keine Nachzahlung festgesetzt wird.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46706 Beiträge, 16556x hilfreich)

Zitat (von miemmel):
die können doch, wie ich hier im Forum erfuhr, auch da festgesetzt werden, wo keine Nachzahlung festgesetzt wird.


Möglich ist das, in Fällen wie diesem wird das aber im Regelfall nicht gemacht.

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#4
 Von 
ausstudiert
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke soweit!

Ich bin gerade dabei alles in WISO zusammenzutragen und Belege zu verknüpfen.

Würdet ihr die 4 bzw. 5 Erklärungen in einem Rutsch ans Finanzamt schicken oder Stück für Stück oder doch lieber über Steuerverein?

Sollte ich die mögliche Fristverletzung überhaupt dann ansprechen? Die werden sich ja ohnehin wundern, wenn da eine Erklärung für 2018 eintrudelt. Ich hatte am Anfang vom Studium doch relativ Hohe Materialausgaben und hatte u.a. einen Aufenthalt im Ausland.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32415 Beiträge, 17078x hilfreich)

Würdet ihr die 4 bzw. 5 Erklärungen in einem Rutsch ans Finanzamt schicken oder Stück für Stück Wie Sie wollen - ich würde mich auf 2020 konzentrieren, wo es wg. der Steuerklasse 6 ja Geld zurückgibt. Ob hingegen ein VV rauskommt, ist, siehe hh, doch fraglich.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4596 Beiträge, 1094x hilfreich)

Zitat (von ausstudiert):
Würdet ihr die 4 bzw. 5 Erklärungen in einem Rutsch ans Finanzamt schicken oder Stück für Stück

Irrelevant.

Zitat (von ausstudiert):
Sollte ich die mögliche Fristverletzung überhaupt dann ansprechen?

Darauf wird der Mitarbeiter hingewiesen, wenn er es nicht ohnehin bereits selbst erkennt... ;)

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#7
 Von 
ausstudiert
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von ausstudiert):
- Gestern fiel mir auf, dass ich bereits 2018 einen "Großbuchstaben S" auf der Lohnsteuerbescheinigung über den Job an der Uni eingetragen bekommen hatte (Wieso versuche ich gerade parallel herauszufinden)


Habe heute Info vom FA /der Sachbearbeitung bekommen:
Das habe noch nie jemand nachgefragt, es würde es noch gar nicht so lange geben - da habe ich aufgeatmet :D
1. Das "S" wurde anscheinend deshalb gesetzt, wenn man Sonderbezüge erhält, z.B. Weihnachtsgeld.
2. Weil meine Anstellungen an der Uni immer für paar Monate unterbrochen werden, trägt der AG das Kennzeichen auch ein um zu signalisieren: wir wissen ja nicht, ob der AN noch einen anderen Job hat.

Sie meinte auch noch, dass sie sich um 2018 keine Gedanken machen würde, da hätte ich sonst schon etwas gehört.


Mit dem Verlustvortrag bin ich noch unsicher.
Kann mir hierzu noch jemand auf die Sprünge helfen?

Ich komme für die letzten 5 Jahre auf -12.000 € Werbungskosten und ca. 13.600€ Einkommen. Ganz klar, so gesehen kein Verlust.

Aber spielen hier nicht die Einkommensfreibeiträge mit rein bzw. die Tatsache, dass es eine Zweitausbildung ist? Ich hatte in keinem Jahr mehr als 5000€ Einkommen. In einem Steuerseminar für Studis hatte ich deshalb den Vortrag aufgeschnappt und dachte: Sofern das Einkommen innerhalb des Freibetrags liegt, werden Werbungskosten als Verlust gezählt. Wenn ich dann "richtig" verdiene, kann ich mit den gesammelten Vorträgen meine Steuerlast ein mal ordentlich senken.







-- Editiert von User am 10. Mai 2023 11:19

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46706 Beiträge, 16556x hilfreich)

Zitat (von ausstudiert):
Ganz klar, so gesehen kein Verlust.


So ist es.

Zitat (von ausstudiert):
Sofern das Einkommen innerhalb des Freibetrags liegt, werden Werbungskosten als Verlust gezählt.


Da hast Du etwas Falsches gehört.

Wenn sich aber z.B. für 2021 ein Verlust ergibt, dann könnte man den nach 2022 vortragen unabhängig davon ob es in den Vorjahren einen Gewinn gab.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 17x hilfreich)

puh.. also wo soll denn nun die Nachzahlung herkommen und was ist das Problem? Vielleicht sortiert man sich nochmal und stell dann präzise eine Frage

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46706 Beiträge, 16556x hilfreich)

Zitat (von amz621718-85):
Zum anderen sind die Bedingungen für eine absetzbare doppelte Haushaltsführung nicht erfüllt.


Es gibt keine Nachzahlung, vielmehr mutmaßlich für 2020 eine Erstattung.

Im Übrigen kann man sich überlegen, ob man sich überhaupt die Mühe machen möchte, die anderen Steuererklärungen abzugeben.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
ausstudiert
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, ich glaube ich komme der Erleuchtung langsam näher :D Danke an alle die über meine unpräzisen Fragen hinwegsehen :)

:dau:
Kann es sein, dass nur deshalb meine Einkünfte über "Minijobs" als Einkünfte zählen, weil mich die Uni nicht pauschal mit 2% versteuert hat, sondern über Lohnsteuerklasse abgerechnet / besteuert hat?
Anders gefragt: Wäre ich pauschal versteuert worden, hätten meine geringfügigen Beschäftigungen dann nicht als Einkommen gezählt?


Dazu hatte ich das hier gefunden:
https://www.nwb-experten-blog.de/aushilfsjob-da-verlustvortrag-weg-steuerfalle-fuer-studenten/

-- Editiert von User am 10. Mai 2023 13:47

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4596 Beiträge, 1094x hilfreich)

Zitat (von ausstudiert):
Wäre ich pauschal versteuert worden, hätten meine geringfügigen Beschäftigungen dann nicht als Einkommen gezählt?

Richtig.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort

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