Hi zusammen,
Eigentlich wollte ich mein Studium (Zweitausbildung) nun mal absetzen und mich auf eine geringere Steuerlast freuen. Nun drohen mir (glaube ich) Nachzahlungen.
Wie kann ich nun vorgehen?
Vielen, vielen Dank im Voraus.
Folgende Situation:
-- Vollzeitstudium beendet (Zweitausbildung nach abgeschlossener Berufsausbildung)
-- Da Zweitausbildung wollte meine gesamten Ausgaben steuerlich anerkennen lassen (Werbungskosten)
-- Dafür wollte ich von Verlustrückträgen bzw. Verlustvorträgen gebrauch machen (Ich hatte im vor dem Studium, im Steuerjahr davor, im Angestelltenverhältnis gearbeitet und bis zum Studium ohne Bezüge oder Leistungen von Erspartem gelebt)
-- Ich wurde bisher vom FA nicht aufgefordert eine Erklärung einzureichen oder nachzureichen, ich war auch vor dem Studium nicht verpflichtet (habe bisher nur 2 Erklärungen freiwillig abgeben, 2016 und 2017)
Während dem Studium hatte ich verschiedene Einkommen
-- (Bafög, aber das ist ja steuerfrei)
-- 2018 - 2023 in unterschiedlichen Zeiträumen Minijob als Hilfskraft an der Uni (bedeutet auch: Landesamt für Finanzen war auch mein Arbeitgeber)
-- 2020 hatte ich zwei Monate lang 2 Arbeitgeber parallel: Hilfskraft an der Uni + Werkstudent bei einer Firma; Mein Einkommen durch den Werkstudentenvertrag wurde ich automatisch mit SK 6 abgerechnet
-- alles in Summe pro Jahr immer weit unter 10.000€ (ohne Bafög)
Problem
-- Gestern fiel mir auf, dass ich bereits 2018 einen "Großbuchstaben S" auf der Lohnsteuerbescheinigung über den Job an der Uni eingetragen bekommen hatte (Wieso versuche ich gerade parallel herauszufinden)
- Der Großbuchstabe tritt merkwürdigerweise nur in Zeiträumen auf, die am Ende des Jahres sind, also z.B. 1.10.-31.12.
-- Ich befürchte Nachzahlungen für 18,19,20 und 21 wegen des Großbuchstabens und weil ich 2020 2 Minijobs hatte.
Unwissen schützt vor Strafe nicht; trotzdem zum Hintergrund meine Annahmen:
- Studierende sind nicht einkommenssteuerpflichtig
- verdient man weniger als die Freigrenze an zu versteuerndem Einkommen, ist man nicht einkommenssteuerpflichtig
- wer von Verlustvortrag gebrauch machen möchte, kann dies als Studierender bis zu 7 Jahre rückwirkend
- ich hatte mir aufgrund der letzten Annahmen extra Zeit gelassen
Nun?
Ich habe keinen blassen Schimmer was am meisten Sinn macht und wie kommuniziere ich das nun mit dem FA?
Ich würde bevorzugt meine Erklärungen selbst erstellen und dann jemand involvieren wenn rückwirkend irgendwelche Einsprüche nötig sind. Aber ich bin mir genauso unsicher ob evtl. vorab gewisse Erklärungen nötig wären.
Bei der Lohnhilfe wurde mir schon gesagt, dass ich u.U. Mitgliedsbeiträge rückwirkend zahlen müsste. Also ab 2018. Aber wie erwähnt: ich kann meine Ausgaben selbst in Steuer WISO reinhacken und alle Belege anfügen. Weiß noch nicht inwiefern hier ein Verein oder ein Steuerberater bereit sind damit zu arbeiten. Eigentlich wäre es ja eine Hilfe, aber die arbeiten vll mit ganz anderen Systemen.
-- Editiert von User am 9. Mai 2023 13:32
-- Editiert von User am 9. Mai 2023 13:34
Steuererklärung nach Studium: jetzt drohen Nachzahlung - wie vorgehen?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



Zitat- Studierende sind nicht einkommenssteuerpflichtig :
Falsch.
Zitat- verdient man weniger als die Freigrenze an zu versteuerndem Einkommen, ist man nicht einkommenssteuerpflichtig :
Richtig und in Steuerklasse 6 gezahlte Steuern bekommt man dann erstattet.
Zitat- wer von Verlustvortrag gebrauch machen möchte, kann dies als Studierender bis zu 7 Jahre rückwirkend :
Richtig, wobei ich erhebliche Zweifel hätte, ob überhaupt ein Verlust entstanden ist.
Zitat-- Ich befürchte Nachzahlungen für 18,19,20 und 21 wegen des Großbuchstabens und weil ich 2020 2 Minijobs hatte. :
Ich kann keinen Grund für Nachzahlungen erkennen.
Es würde mich aber auch überraschen, wenn ein Verlustvortrag entstanden ist.
Ich kann keinen Grund für Nachzahlungen erkennen. Er wird Verspätungszuschläge meinen - die können doch, wie ich hier im Forum erfuhr, auch da festgesetzt werden, wo keine Nachzahlung festgesetzt wird.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitatdie können doch, wie ich hier im Forum erfuhr, auch da festgesetzt werden, wo keine Nachzahlung festgesetzt wird. :
Möglich ist das, in Fällen wie diesem wird das aber im Regelfall nicht gemacht.
Danke soweit!
Ich bin gerade dabei alles in WISO zusammenzutragen und Belege zu verknüpfen.
Würdet ihr die 4 bzw. 5 Erklärungen in einem Rutsch ans Finanzamt schicken oder Stück für Stück oder doch lieber über Steuerverein?
Sollte ich die mögliche Fristverletzung überhaupt dann ansprechen? Die werden sich ja ohnehin wundern, wenn da eine Erklärung für 2018 eintrudelt. Ich hatte am Anfang vom Studium doch relativ Hohe Materialausgaben und hatte u.a. einen Aufenthalt im Ausland.
Würdet ihr die 4 bzw. 5 Erklärungen in einem Rutsch ans Finanzamt schicken oder Stück für Stück Wie Sie wollen - ich würde mich auf 2020 konzentrieren, wo es wg. der Steuerklasse 6 ja Geld zurückgibt. Ob hingegen ein VV rauskommt, ist, siehe hh, doch fraglich.
ZitatWürdet ihr die 4 bzw. 5 Erklärungen in einem Rutsch ans Finanzamt schicken oder Stück für Stück :
Irrelevant.
ZitatSollte ich die mögliche Fristverletzung überhaupt dann ansprechen? :
Darauf wird der Mitarbeiter hingewiesen, wenn er es nicht ohnehin bereits selbst erkennt...

Zitat- Gestern fiel mir auf, dass ich bereits 2018 einen "Großbuchstaben S" auf der Lohnsteuerbescheinigung über den Job an der Uni eingetragen bekommen hatte (Wieso versuche ich gerade parallel herauszufinden) :
Habe heute Info vom FA /der Sachbearbeitung bekommen:
Das habe noch nie jemand nachgefragt, es würde es noch gar nicht so lange geben - da habe ich aufgeatmet :D
1. Das "S" wurde anscheinend deshalb gesetzt, wenn man Sonderbezüge erhält, z.B. Weihnachtsgeld.
2. Weil meine Anstellungen an der Uni immer für paar Monate unterbrochen werden, trägt der AG das Kennzeichen auch ein um zu signalisieren: wir wissen ja nicht, ob der AN noch einen anderen Job hat.
Sie meinte auch noch, dass sie sich um 2018 keine Gedanken machen würde, da hätte ich sonst schon etwas gehört.
Mit dem Verlustvortrag bin ich noch unsicher.
Kann mir hierzu noch jemand auf die Sprünge helfen?
Ich komme für die letzten 5 Jahre auf -12.000 € Werbungskosten und ca. 13.600€ Einkommen. Ganz klar, so gesehen kein Verlust.
Aber spielen hier nicht die Einkommensfreibeiträge mit rein bzw. die Tatsache, dass es eine Zweitausbildung ist? Ich hatte in keinem Jahr mehr als 5000€ Einkommen. In einem Steuerseminar für Studis hatte ich deshalb den Vortrag aufgeschnappt und dachte: Sofern das Einkommen innerhalb des Freibetrags liegt, werden Werbungskosten als Verlust gezählt. Wenn ich dann "richtig" verdiene, kann ich mit den gesammelten Vorträgen meine Steuerlast ein mal ordentlich senken.
-- Editiert von User am 10. Mai 2023 11:19
ZitatGanz klar, so gesehen kein Verlust. :
So ist es.
ZitatSofern das Einkommen innerhalb des Freibetrags liegt, werden Werbungskosten als Verlust gezählt. :
Da hast Du etwas Falsches gehört.
Wenn sich aber z.B. für 2021 ein Verlust ergibt, dann könnte man den nach 2022 vortragen unabhängig davon ob es in den Vorjahren einen Gewinn gab.
puh.. also wo soll denn nun die Nachzahlung herkommen und was ist das Problem? Vielleicht sortiert man sich nochmal und stell dann präzise eine Frage
ZitatZum anderen sind die Bedingungen für eine absetzbare doppelte Haushaltsführung nicht erfüllt. :
Es gibt keine Nachzahlung, vielmehr mutmaßlich für 2020 eine Erstattung.
Im Übrigen kann man sich überlegen, ob man sich überhaupt die Mühe machen möchte, die anderen Steuererklärungen abzugeben.
Ok, ich glaube ich komme der Erleuchtung langsam näher :D Danke an alle die über meine unpräzisen Fragen hinwegsehen
Kann es sein, dass nur deshalb meine Einkünfte über "Minijobs" als Einkünfte zählen, weil mich die Uni nicht pauschal mit 2% versteuert hat, sondern über Lohnsteuerklasse abgerechnet / besteuert hat?
Anders gefragt: Wäre ich pauschal versteuert worden, hätten meine geringfügigen Beschäftigungen dann nicht als Einkommen gezählt?
Dazu hatte ich das hier gefunden:
https://www.nwb-experten-blog.de/aushilfsjob-da-verlustvortrag-weg-steuerfalle-fuer-studenten/
-- Editiert von User am 10. Mai 2023 13:47
ZitatWäre ich pauschal versteuert worden, hätten meine geringfügigen Beschäftigungen dann nicht als Einkommen gezählt? :
Richtig.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
13 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
14 Antworten
-
7 Antworten