Steuererklärung nach dem Studium (Verlustvortrag)

19. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
piknockyou
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung nach dem Studium (Verlustvortrag)

Hallo liebe Experten,

angenommen:
- 2015 bis 2019: Studium (einschlägige Zweitausbildung)
- seit 2019: Beruf

Im Jahre 2020 sollen über die Steuererklärungen für die Jahre 2015 bis 2019 durch die Verlustvorträge die bewilligungsfähigen Kosten für das Studium geltend gemacht und von dem Jahresentgelt 2019 abgesetzt werden.

Mögliches Problem (?): Im Rahmen des Studiums wurde im Jahr 2018 ein halbjähriges, freiwilliges Praktikum absolviert. Dafür wurde insgesamt ein einkommenssteuerpflichtiges Entgelt in Höhe von ca. 10.000 € erzielt. Mit dem Steuerfreibetrag, der Werbungskostenpauschale usw. könnte durch die Steuererklärung 2018 die gesamte im Praktikum gezahlte Lohnsteuer erstattet werden. Aber wenn jetzt noch die für die Jahre 2015 - 2018 Verluste aufgrund des Studiums vorgetragen wurden, werden auch diese noch gegen die 10.000 € gerechnet, sodass überhaupt kein weiterer Vorteil für das Jahr 2018 entsteht, oder? Weiterhin „verliert" man doch somit in der Steuererklärung 2018 die Verlustvorträge 2015 - 2018 (falls unter 10.000 € ), sodass man Sie nicht mehr für das Steuerjahr 2019 „verwenden" kann.
Je nach Höhe des Jahresentgelts 2019 und Höhe der Verlustvorträge (2015 - 2018) können das mehrere 1000 € sein, die man an Lohnsteuer für das Berufsjahr 2019 nicht zurückerhalten kann (berechtigterweise?!).

1) Ist der beschriebene Sachverhalt von mir korrekt interpretiert?

2) Kann man irgendwie umgehen, dass Verlustvorträge aus den Jahren 2015 - 2018 gegen 2018 gerechnet werden?

a) Z. B. KEINE Steuererklärung für das Jahr 2018 abgegeben und sich mit den Verlustvorträgen „nur" aus den Jahren 2015 - 2017 und 2019 begnügen? Bzw. würde der Fiskus dann auf jeden Fall noch eine Steuererklärung für das Jahr 2018 verlangen? Bzw. kann Sie das Einkommen im Jahre 2018 durch die gezahlte Lohnsteuer sowieso automatisch erkennen?

b) Z. B. die Steuererklärung für 2018 normal ohne Verlustvorträge einreichen und nach der Rückzahlung der Lohnsteuer die Verlustvorträge der vorherigen Jahre (2015 - 2017) einreichen, um Sie für die Steuererklärung 2019 anzuwenden? Oder werden die dann automatisch gegen 2018 gerechnet?

Das hört sich alles nach vorsätzlicher Steuerhinterziehung an.

Gibt es Alternativen?

Ich wünsche ein schönes Wochenende!

-- Editiert von piknockyou am 19.05.2019 17:04

-- Editiert von piknockyou am 19.05.2019 17:05

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4895 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat (von piknockyou):
Aber wenn jetzt noch die für die Jahre 2015 - 2018 Verluste aufgrund des Studiums vorgetragen wurden, werden auch diese noch gegen die 10.000 € gerechnet, sodass überhaupt kein weiterer Vorteil für das Jahr 2018 entsteht, oder?

Ja, kommt natürlich darauf an, wie viel von dem Verlust verbraucht wird.

Zitat (von piknockyou):
Weiterhin „verliert" man doch somit in der Steuererklärung 2018 die Verlustvorträge 2015 - 2018 (falls unter 10.000 € ), sodass man Sie nicht mehr für das Steuerjahr 2019 „verwenden" kann.

Richtig! s.o.

Zitat (von piknockyou):
2) Kann man irgendwie umgehen, dass Verlustvorträge aus den Jahren 2015 - 2018 gegen 2018 gerechnet werden?

Nein, man kann nur Verlustrückträge der Höhe nach beschränken, nicht -vorträge.

Zitat (von piknockyou):
a) Z. B. KEINE Steuererklärung für das Jahr 2018 abgegeben und sich mit den Verlustvorträgen „nur" aus den Jahren 2015 - 2017 und 2019 begnügen?

Nein!

Zitat (von piknockyou):
Bzw. würde der Fiskus dann auf jeden Fall noch eine Steuererklärung für das Jahr 2018 verlangen?

Ja, da Sie bei Verlustvorträgen zur Abgabe verpflichtet sind.

Zitat (von piknockyou):
b) Z. B. die Steuererklärung für 2018 normal ohne Verlustvorträge einreichen und nach der Rückzahlung der Lohnsteuer die Verlustvorträge der vorherigen Jahre (2015 - 2017) einreichen, um Sie für die Steuererklärung 2019 anzuwenden?

Nicht möglich! Zumindest erzielt es keinen Erfolg! Wäre sonst auch zu einfach..

Zitat (von piknockyou):
Oder werden die dann automatisch gegen 2018 gerechnet?

Genau!

Zitat (von piknockyou):
Das hört sich alles nach vorsätzlicher Steuerhinterziehung an.

Höchstens die vorsätzliche Nichtabgabe 2018 könnte als Steuerhinterziehung gewertet werden. Alles Andere m.E. nicht.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
piknockyou
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Heißt also, man kann sich die ganzen Verlustvorträge der vergangen Jahre sparen, weil sie vermutlich nicht die 10000 € ausmerzen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Ja. Und übrigens war es weise, VORHER zu fragen: Wir haben hier dauernd Leute, die bei Erhalt des Steuerbescheides plötzlich entsetzt vor der Tatsache stehen, dass sich die ganzen schönen Werbungskosten nicht auswirken...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

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