Hallo ihr :-) ich habe da Mal eine Frage. Die Steuer machen wir immer selbst. Durch Corona ist im Jahr 2020 irgendwie alles kompliziert gewesen . Daraufhin hatten wir getrennte Veranlagung gemacht weil uns viele (durch die hohen Einbußen )und auch das Internet darauf hingewiesen hat. wir hatten im Jahr 2020 aber geheiratet und hatten gar nicht im Blick, dass das für die Steuer relevant ist. Die Zusammenveranlagung wäre die richtige Entscheidung gewesen. Kann man jetzt ein Jahr später das noch ändern oder ist das jetzt einfach Pech und Glück für das Finanzamt ? Liebe Grüße und danke
Steuererklärung nach einem Jahr korrigieren
29. Juni 2022
Thema abonnieren
Frage vom 29. Juni 2022 | 09:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung nach einem Jahr korrigieren
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 29. Juni 2022 | 10:01
Von
Status: Student (2595 Beiträge, 696x hilfreich)
Tja , manchmal ist halt der Verzicht auf eine steuerliche Beratung teurer als die Steuerberatung selber!ZitatDie Steuer machen wir immer selbst. :
Solnge beide Bescheide ergangen sind und nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen, sehe ich da keine Möglichkeit euer aktiv ausgeübtes Wahlrecht nachträglich zu ändern!ZitatKann man jetzt ein Jahr später das noch ändern :
taxpert
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
290.314
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
Top Steuerrecht Themen
-
7 Antworten