Hallo,
ich habe folgendes Problem: Meine Steuererklärung für 2001 habe ich bereits gemacht, im Moment bin ich an der für 2002 dran. Jetzt habe ich aber festgestellt, daß ich für 2001 noch Sachen in beträchtlicher Höhe absetzen möchte.
Wie kann ich das jetzt machen? Kann ich das überhaupt noch machen?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Michael
Steuererklärung / nachträgliche Angaben möglich?
Haben Sie sich versteuert?
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Solange der Steuerbescheid noch nicht rechtskräftig ist, ist das kein Problem. Die Rechtskraft tritt einen Monat, nachdem Du den Steuerbescheid erhalten hast, ein.
Danach wird es sehr schwierig. In ganz wenigen Fällen ist es dennoch möglich. Wenn Dich kein grobes Verschulden daran trifft, dass Du die Werbungskosten nicht beantragt hast, dann kann der Steuerbescheid auch noch nachträglich nach § 173 AO
geändert werden.
Wenn Du es einfach nur vergessen hast, dann wird das aber als grobes Verschulden gewertet. Sich auf diese Vorschrift zu berufen, klappt nur in wenigen Fällen. Um beurteilen zu können, ob eine Änderung bei Dir noch möglich ist, müsste man nähere Details über das wissen, was Du noch nachträglich beantragen willst.
Den Steuerbescheid habe ich schon recht lange, er ist aber, da noch irgendein Urteil vom BVG ansteht, nur vorläufig.
Ich hatte im Jahre 2001 eine Eigentumswohnung gekauft, die noch nicht fertig gebaut war. Der Bauherr hat und hat nicht weitergebaut. Zudem sind im Nachhinein eine ganze Menge Mängel ans Tageslicht gekommen, so daß ich nach anwaltlichem Rat vom Vertrag zurückgetreten bin. Die Grunderwerbssteuer habe ich mittlerweile auch schon wieder zurückbekommen. Jetzt möchte ich allerdings die diversen Kosten, wie Notar, Makler, Anzahlungen, Fahrtkosten, diverse Gebühren, etc. (Bauherr hat leider den Finger gehoben, so daß da kein Schadensersatz o.ä. möglich ist) als Verluste aus Verm. und Verp. angeben.
Die meisten dieser Kosten sind aber leider im Jahre 2001 angefallen. Es geht da insgesamt um mehr als €15.000,--
Kann ich diese vielleicht irgendwie in der Steuererklärung 2002 angeben?
Was hat es denn mit dem §173 OA auf sich?
Viele Grüße und schon mal danke für die Antworten,
Michael
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AO = Abgabenordnung
§ 173 AO
erläutert, wann Steuerbescheide aufgrund "neuer" Tatsachen und Beweise abänderbar sind.
Warum hast du die Kosten (für Anschaffung: Makler etc.) nicht schon vorher als Werbungskosten geltend gemacht? Liegt das Verschulden bei dir, dann hast du kaum eine Chance.
Die Kosten, die explizit durch den Rücktritt entstanden sind (z.B. Notarkosten für Rückabwicklung), können nach meiner Meinung erst im Jahr des Rücktritts geltend gemacht werden. Also vielleicht 2002???
Die Vorläufigkeit des Steuerbescheids beschränkt sich sicher nur auf gewisse anhängige Verfahren. Nur diese speziellen Punkte sind dann vorläufig, nicht der ganze Bescheid.
Wollte ursprünglich selbst in die Wohnung ziehen. Jetzt aber wo das das Ganze den Bach runtergegangen ist, wollte ich die natürlich von Anfang an vermieten, und damit auch sämtliche Ausgaben absetzen.
Die Kosten, die mir durch den Rücktritt entstanden sind, sind marginal. Die werde ich entsprechend versuchen anzusetzen. Dieses Mal auch im richtigen Jahr (2003).
Die Steuerbescheide werden nur aufgrund bestimmter Punkte als vorläufig erlassen und sind dann im Hinblick auf die anderen Punkte bestandskräftig.
Die Werbungskosten fallen also nicht unter die Vorläufigkeit. Du kannst es mit § 173 AO
versuchen, obwohl ich Chancen als nicht allzu hoch einschätze. Du solltest aber dem Finanzamt nicht erzählen, dass Du ursprünglich selbst einziehen wolltest, dann vermieten und jetzt vom Vertrag zurück getreten.
Du solltest darlegen, dass Du schon immer vermieten wolltest und Dir nicht klar war, dass derartige Kosten schon angesetzt werden können, bevor Du tatsächlich vermietest.
Wenn Du angibst, dass Du ursprünglich selbst einziehen wolltest, dann sieht das so aus, als ob Du die Vermietungsabsicht jetzt nur vorschiebst, um noch Werbungskosten geltend zu machen.
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