Es hat jemanden seit Jahren keine Steuererklärung mehr abgegeben. Wenn er auch *nur* ein durchnittlicher Bürger ist, der normalerweise nur Anlage N, und Mantelbogen ausfüllen müßte (hat keine anderen Einkünfte o.ä.). Bruttoarbeitslohn ca. 28.000 Eur/Jahr, Steuerklasse 1.
Ist er verpflichtet dazu eine Jahreserklärung abzugeben?
Wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag als Werbungskosten nur bei Abgabe einer Erklärung berücksichtigt?
Wenn nein, rentiert es sich eine Erklärung zu machen, oder?
Danke im Voraus für Euer Hilfe
Steuererklärung-pflicht ?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ist er verpflichtet dazu eine Jahreserklärung abzugeben?
Nein, wenn er keine Zusatzeinkünfte hat. Zu den Zusatzeinkünften zählen aber auch z.B. ALG und Krankengeld.
Wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag als Werbungskosten nur bei Abgabe einer Erklärung berücksichtigt?
Nein, der ist schon bei der Steuerklasse 1 berücksichtigt.
Wenn nein, rentiert es sich eine Erklärung zu machen, oder?
Nur, wenn er Kosten geltend machen kann, die oberhalb der Pauschbeträge liegen, z.B. Werbungskosten von mehr als 920€ im Jahr.
Die überschreitet man aber in 2006 z.B. schon alleine dann, wenn der Arbeitsweg länger als 13km ist bei einer 5-Tage-Woche.
Weitere Stichworte sind Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.
Danke für die Antwort hh.
Quote:
---------------------------------------------------------
wenn der Arbeitsweg länger als 13km ist bei einer 5-Tage-Woche.
---------------------------------------------------------
Wie kann man dies geltend machen, wenn der Entfernungspauschal erst ab 21km greift?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Für 2006 gilt die Entfernungspauschale noch ab dem ersten Kilometer. Die Steuererklärung für 2007 gibt man ja erst in 2008 ab, daher kann sich die Frage ja nur auf Steuererklärungen für 2006 oder davor bezogen haben.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
13 Antworten
-
5 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten