Steuererklärung schwarz - Problem

13. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Robout
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuererklärung schwarz - Problem

Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:

ich habe mir vor 2 Jahren die Steuererklärung durch einen entfernten Bekannten machen lassen, der in einer Steuerberater Kanzelei arbeitet(e).
Dieser Bekannte hat das ganze "inoffiziell" gemacht und er hat damals dafür 50€ verlangt.

Nun habe ich vor wenigen Tagen eine Rechnung von der Kanzelei erhalten in welcher dieser Bekannte gearbeitet hat, in der ich aufgefordert werde, meine Rechnung für die Erstellung einer Einkommenssteuererklärung zu begleichen.

Ich habe den Bekannten daraufhin angerufen und er teilte mir mit, dass er sich mit seinem ehemaligen Chef verkracht hat, er nicht mehr für diese Kanzelei arbeitet und er sich selbst angezeigt hat (aber er hat keine Details genannt). Dann gab er mir noch einige dubiose Tips wie ich auf das Schreiben reagieren soll.

Anscheinend hat er für die Erstellung meiner Steuererklärung die Computer im Büro seines Chefs benutzt - der dies nun bemerkt hat und nun Rechnungen an die betroffenen Personen raushaut.

Meine Frage ist nun: Muss ich die Rechnung begleichen? Ich habe diese Kanzelei nie beauftragt. Ich habe mich direkt an diesen Bekannten gewandt.
Andererseits habe ich den Bekannten unter der Hand bezahlt und dieser hat die Einkünfte sicherlich nicht versteuert.

Was meint ihr? Bezahlen oder nicht bezahlen?

Vielen Dank!!

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

> Ich habe diese Kanzelei nie beauftragt.

Dementsprechend sehe ich auch keinen Anspruch der Kanzlei. Das wird sie schon mit deinem Freund ausfechten müssen.

Wenn ich einen Kumpel bitte, mir das Auto zu reparieren, gehe ich damit auch keinen Vertrag mit der Autowerkstatt Krababbel ein, nur weil mein Kumpel zufällig für die arbeitet. Wenn er den Auftrag in der Werkstatt mit deren Arbeitsmitteln ausführt, muß er seinem (Ex-)AG eben dafür haften.

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#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Na die Kanzlei wird belegen das der Mandant durch den ehemaligen Mitarbeiter betreut wurde und die Buchhaltung in Ihrem System steht. Die Steuererklärungen wurden ausgedruckt und eingereicht.

Der "Kumpel" wird wohl kaum aussagen das er schwarz gearbeitet hat und dazu die Hardware des Chefs genutzt hat.
Denn dann würde der Chef wohl ihm ne Rechnung stellen und ein Verfahren wegen Schwarzarbeit würde auf ihn zukommen.

Wenn nun alle beiden von einem Auftrag reden hast du Pech.

quote:
Wenn ich einen Kumpel bitte, mir das Auto zu reparieren, gehe ich damit auch keinen Vertrag mit der Autowerkstatt Krababbel ein, nur weil mein Kumpel zufällig für die arbeitet. Wenn er den Auftrag in der Werkstatt mit deren Arbeitsmitteln ausführt, muß er seinem (Ex-)AG eben dafür haften.


Nur weil ich den Mitarbeiter der Autowerkstatt Krababbel kenne und den Wagen ihm in der Autowerkstatt Krababbel übergeben und er ihn dort repariert wird es deswegen kaum kostenlos sein. Auch nicht wenn ich dem Mitarbeiter dann 50 Euro Trinkgeld gebe. ES sein denn er sagt das aus.

K.



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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

-- Editiert am 13.04.2009 20:01

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#3
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Robout
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Er hat nur gesagt, dass er sich selbst angezeigt hat. Warum genau hat er nicht gesagt.

Sein Tip war, ich solle der Kanzlei einen Brief schreiben und darin angeben, dass die Steuererklärung von seiner Tochter gemacht worden sei-und nicht von ihm... Warum auch immer...?!

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#5
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

> Nur weil ich den Mitarbeiter der Autowerkstatt Krababbel kenne und den Wagen ihm in der Autowerkstatt Krababbel übergeben

Und wenn ich ihm den Wagen privat auf dessen privaten Hof stelle? Dann ist es nicht mein Problem, wenn er damit auf seine Arbeitsstätte fährt und ihn dort repariert.

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Und wenn ich ihm den Wagen privat auf dessen privaten Hof stelle? Dann ist es nicht mein Problem, wenn er damit auf seine Arbeitsstätte fährt und ihn dort repariert.


Wenn der den Wagen in deinem Auftrag abgibt und das dann auch aussagt.

K

-----------------
"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2530x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Was stand denn eigentlich bei der Erklärung auf der ersten Seite unten rechts (bei der Erstellung der Erklärung hat mitgewirkt: ) ?


Das ist dann der Turbobeweis :-)

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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#10
 Von 
Robout
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,
es hat zwar was gedauert, aber es gibt nun ein Update:

Ich habe auf das Schreiben erwiedert, dass ich diese Kanzlei nicht kenne und dort keine Steuererklärung beauftragt habe.
Nun kam die Antwort von der Steuerkanzlei, dass alle meine Daten im Computer wären, und dass man daher davon ausgeht, dass ich die Kanzlei beuaftragt habe.
Sollte mir bei der Übergabe meiner Unterlagen etwas anderes versprochen worden sein, so solle ich sagen wer mir das gesagt hätte...

Ich habe die Steuererklärung selber nicht. Ich habe nur eine Handschriftliche Abschrift auf der nicht steht, wer dabei mitgewirkt hat und so etwas wie eine Zusammenfassung auf der unten steht dass sie von jener Kanzlei erstellt wurde.

Was sagt ihr dazu?
Vielen Dank und Grüße,

0x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Entweder Sie zahlen oder Sie versuchen sich mit dem Steuerberater zu einigen oder Sie nehmen einen Anwalt, damit dieser den Fall für Sie rechtlich klärt!


Wenn man keinen Auftrag erteilt hat, dann muss man nichts tun. Vor allen keinen Anwalt nehmen der irgendwas klärt.

Man zahlt einfach nicht.

Der Steuerberater muss klagen und beweisen das er einen AUFTRAG erhalten hat. Woher er wohl widerrechtlich die Daten hat muss nicht interessieren.

Sonst könnte je Autowerkstatt einfach einen Wagen abschleppen, daran etwas reparieren und dann Geld verlangen. Oder ein Maler einfach mal ein fremdes Haus anstreichen.

Wenn jedoch der besagter Freund aussagt das er einen Auftrag für die Kanlei angenommen hat....

K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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#13
 Von 
jjgoldmann
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

das ganze ist jedenfalls kein steuerliches Problem, sondern ein zivilrechtliches, oder strafrechtliches oder privatrechtliches, keine Ahnung. Da sind die Steuerexperten wohl überfragt. Ich würde es in einem anderem Forum versuchen.

Tendenziell würde ich auch sagen, dass der Steuerberater nicht sehr viel in der Hand hat, aber sicher bin ich mir da nicht.
Der Kumpel versucht jetzt jedenfalls den Kopf aus der Schlinge zu ziehen und benutzt Sie als sein Alibi. Da würde ich sehr aufpassen ...

Good luck !

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12303.05.2014 11:07:52
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 46x hilfreich)

Sie könnten doch beim Finanzamt eine Kopie der Steuererklärung anfordern. Darauf können Sie dann sehen, ob in dem Feld Mitwirkung eine Eintragung ist. Vielleicht reicht das ja als Beweis.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
C.E.Meyer
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich hätte da auch noch eine Idee, wie man vielleicht zurück schlagen könnte: man könnte den Steuerberater fragen, wie er denn an Deine Daten gelangt sei, ohne einen Auftrag erhalten zu haben.
Befinden sich Deine Daten etwa unberechtigt auf seinen Rechnern?
Der Datenschutz lässt grüßen ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13686 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

das dürfte aber eher die Argumentation des Steuerberaters sein. Wie soll er denn an die Daten gekommen sein, ohne Auftrag? Also gab es einen.

MfG Stefan

PS: Thread ist schon 6 Wochen alt.

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